Postgesetz nach 27 Jahren reformiert – Verlässliche Versorgung zu guten Arbeitsbedingungen sichergestellt

24. Juli 2024

Am 13. Juni brachte der Deutsche Bundestag das in die Jahre gekommene Postgesetz auf die Höhe der Zeit. Dazu erklärt die Augsburger SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr: „Durch die Digitalisierung nimmt die Menge an Briefen immer weiter ab, während die gleichzeitig immer mehr Pakete verschickt werden. Um die Post fit für die Zukunft zu machen, werden wir heute die erste Reform des Postgesetzes seit 27 Jahren beschließen. Mit den neuen Regelungen garantieren wir die flächendeckende und erschwingliche Versorgung der Menschen mit Briefen und Paketen – in der Stadt und im ländlichen Raum. Für uns in Augsburg und Königsbrunn ist das eine gute Nachricht. Außerdem schaffen wir faire Wettbewerbsbedingungen im wachsenden Paketmarkt, sorgen für eine klimafreundlichere Brief- und Paketbeförderung und verzichten auf Nachtflüge für die Post. Als Sozialdemokratin freut es mich besonders, dass die Bedingungen, zu denen Paketbotinnen und Paketboten arbeiten, künftig deutlich besser werden: Den Marktzugang für Unternehmen haben wir daran gekoppelt, dass die Regelungen zu Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, verliert den Zugang. Dafür sorgen wir auch mit schärferen Kontrollen. Außerdem gewährleisten wir, dass besonders schwere Pakete mit einem Gewicht von über 20 Kilogramm nur noch von zwei Personen getragen werden dürfen oder ein geeignetes Hilfsmittel zum Einsatz kommt.“

Hintergrund: In Deutschland werden täglich 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. Die Kosten des Briefnetzes werden somit auf immer weniger Briefe verteilt. Die Modernisierung des Postgesetzes von 1997 war daher dringend notwendig. Der Bundestag beschließt das Gesetz am heutigen 13. Juni; voraussichtlich am 5. Juli 2024 wird der Bundesrat darüber entscheiden. Seine Zustimmung vorausgesetzt, wird das Gesetz weitestgehend am Tag seiner Verkündung in Kraft treten. Die neuen Laufzeiten gelten ab dem 1. Januar 2025. Folgende Punkte werden reformiert:

  • Künftig müssen sich alle, die Postdienstleistungen erbringen wollen, in ein Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur (BnetzA) eintragen lassen und hierzu Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Sachkunde nachweisen. Das beendet die Intransparenz im Markt.
  • Wenn Auftraggeber Subunternehmer einsetzen, müssen sie diese in Zukunft nach drei und dann alle 12 Monate auf Zuverlässigkeit überprüfen. Darüber hinaus werden die Auftraggeber verpflichtet, ihnen vorliegende Daten zu den gefahrenen Routen mit Auskünften ihrer Subunternehmer zu Arbeitszeiten und Lohn abzugleichen und zu prüfen, ob die gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn oder zur Arbeitszeit eingehalten wurden.
  • Schwere Pakete müssen künftig gekennzeichnet werden. Pakete ab einem Gewicht von 20 kg müssen nun zu zweit oder mit einem geeigneten technischen Hilfsmittel transportiert werden. Was ein geeignetes technisches Hilfsmittel ist, wird bis spätestens Ende des Jahres in einer Verordnung klargestellt.
  • Die Entwicklung bei den Briefmengen und die bisherigen Berechnungsgrundlagen für das Porto und den Gewinnzuschlag des Universaldienstleisters DHL hätten die Kosten für die flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen zukünftig nicht mehr abgedeckt. Mit dem neuen Postgesetz ist die Ausfinanzierung gesichert. Es sichert auch die hohen Infrastrukturvorgaben für Filialen und Briefkästen in der Fläche, bei denen es keine Abstriche gibt.
  • Künftig sollen Standardbriefsendungen zu 95% am dritten Werktag nach Einwurf und zu 99% am vierten Werktag nach Einwurf dem Empfänger erreichen. Die verlängerten Laufzeiten gelten nicht für Wahl- und Abstimmungsunterlagen sowie für Zeitungen und Zeitschriften. So können Kosten gesenkt werden und die Zustellung wird zuverlässiger. Die neuen Laufzeiten erhöhen auch die Nachhaltigkeit der Zustellung, da auf klimaschädliche Nachtflüge innerhalb Deutschlands verzichtet wird.
  • Die BnetzA bekommt mehr Kompetenzen: Sie kann künftig bei Verstößen gegen Universaldienstvorgaben konkrete Anordnungen treffen. Gleichzeitig können die Verstöße mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden. Das wird die Qualität der Versorgung verbessern. Zudem wird bei der BnetzA eine neue Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Missstände wie Scheinselbstständigkeit oder Verletzung des Mindestlohngesetzes anonym gemeldet werden können. Das ermöglicht der BNetzA mit dem Zoll die gezielte Kontrolle von Anbietern, die offenbar ihre Beschäftigten ausbeuten.