Bundeszuschuss für Kinderbetreuung - Frist verlängert

10. Februar 2023

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung muss weitergehen – vor allem in Bayern. Nun hat sich der Bundestag mit einem Gesetzesentwurf befasst, durch den die Länder länger Zeit bekommen sollen, um entsprechende Bundes-Investitionsmittel abzurufen. Dazu erklärt die Augsburger Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr:

"Gute und verlässliche Kinderbetreuung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Kinder gut aufwachsen. In der Pandemie zeigte sich sehr deutlich, wie wichtig hochwertige Betreuungsangebote sind, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglich ist und alle Kinder gleiche Bildungschancen haben − von klein an. Um den Ausbau hier voranzubringen, unterstützt der Bund die Länder seit Jahren bei ihrer Aufgabe mit Mitteln in Milliardenhöhe − zuletzt mit einer Milliarde Euro für die Jahre 2020 und 2021.
Die Mittel waren von den Ländern nicht fristgerecht abgerufen worden – aus verschiedensten Gründen: Erst hat die Corona-Pandemie die Verwaltung lahmgelegt, dann ist der Krieg gegen die Ukraine ausgebrochen, was zu drastischen Einschnitten im Baubereich führte. In Bayern waren die Bundesgelder Ende 2022 nur zu 30 Prozent genutzt worden. Zum Vergleich: Sachsen hatte zum gleichen Zeitpunkt schon 79 Prozent der Mittel abgerufen.
Damit Bayern seine Versäumnisse endlich aufholt und sich beim Kita-Ausbau ranhält, wollen wir nun die Fristen zum Abruf der Mittel um ein halbes Jahr verlängern. Gerade für Augsburg sind das gute Nachrichten: Die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen übersteigt hier das bestehende Angebot bei Weitem. Augsburg sollte von der Fristverlängerung Gebrauch machen – das Geld dafür ist da."

Hintergrund:

Das 5. Investitionsprogramm wurde 2020 aufgesetzt und umfasst insgesamt eine Milliarde Euro. Die vorangegangenen vier Investitionsprogramme hatten ein Volumen von insgesamt 4,426 Milliarden Euro.
Mit dem "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder" sollen die für das 5. Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021" festgelegten Fristen zum Abschluss der Investitionen sowie zum Abruf der Mittel um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden.
Schlusslicht beim bisherigen Abruf der Mittel ist Bayern, zusammen mit Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt; Vorreiter sind Nordrhein-Westphalen und Sachsen.
Das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder“ wurde am 19.01.2023 in erster Lesung im Bundestag beraten und wird voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2023 in Kraft treten.