Abschaffung §219a – Appell an die gynäkologischen Arztpraxen im Regierungsbezirk Schwaben
Mit einem gemeinsamen Schreiben haben sich engagierte Sozialdemokratinnen in ganz Schwaben an die gynäkologischen Arztpraxen im Regierungsbezirk gewandt. Sie wollen damit die Lage von ungewollt schwangeren Frauen verbessern. „In erster Linie geht es hierbei um Information und medizinische Beratung“, erklärt die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des SPD Schwaben, Ulrike Bahr. Durch das sog. „Werbeverbot“ im Paragraph 219a StGB wurden Ärzt:innen bislang kriminalisiert, wenn sie solche Informationen öffentlich zur Verfügung gestellt haben. „Dies ist nun endlich Geschichte“, freut sich Bahr.
Nun richtet sie gemeinsam mit der Landtagsabgeordneten Dr. Simone Strohmayr, der Vorsitzenden der AsF* Schwaben, einen Appell an alle Gynäkolog:innen in Schwaben. „Die medizinische Versorgungslage muss sich dringend verbessern. Ungewollt schwangere Frauen müssen oft zu lange Wege auf sich nehmen. Und dann werden sie nicht selten Opfer von Gehsteigbelästigungen vor den Praxen“, betont Strohmayr. Auch dagegen will die Bundesregierung bald vorgehen: „Wir werden Frauen besser schützen: Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegner:innen vor Arztpraxen und Beratungsstellen werden wir einen Riegel vorschieben. Denn sie setzen schwangere Frauen psychisch unter Druck“, ergänzt Bahr.
Fürs Erste wünschen sich Bahr und Strohmayr nun wohnortnahe Betreuung für betroffene Frauen. In ihrem Brief bitte sie die Mediziner:innen in der Gynäkologie daher, die Versorgungssituation in Schwaben zu verbessern. Denn mit der Abschaffung des §219a, die im Bundestag bereits beschlossen wurde, können Ärzt:innen somit Frauen in der Beratung zu einem Abbruch besser unterstützen, ohne sich auf strafrechtliches Glatteis begeben zu müssen.
Den Brief haben neben den beiden Abgeordneten auch Vertreterinnen der AsF* und SPD in Schwaben unterzeichnet.
*Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen