Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter im Bundestag beschlossen

11. Juni 2021

Heute hat der Bundestag einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern beschlossen. Dies wurde ohne Gegenstimme im Bundestag angenommen. SPD, CDU/CSU und Grüne haben dafür gestimmt, FDP, Linke und AfD sich enthalten. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass mit dem individuellen Anspruch auf Ganztagsangebote Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 besser gefördert werden.

Mit 3,5 Milliarden Euro Investitionsmitteln und einem dauerhaften Zuschuss zu den Betriebskosten übernimmt der Bund auch finanzielle Verantwortung für diese Gemeinschaftsaufgabe. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Ulrike Bahr, Berichterstatterin für die AG Familie: „Kinder sollen eine Förderung nach ihren Interessen und Bedürfnissen bekommen. Dabei geht es um individuelles Lernen, Spielen, Sport treiben, Musizieren, Basteln und Spaß haben. Und auch um die Möglichkeit, sich mal zurückzuziehen. Zudem entlasten wir Eltern. Wenn ihre Kinder ganztags gut gefördert und versorgt werden, können sie Familie und Beruf besser vereinbaren. Das hilft auch den Unternehmen, die auf Fachkräfte dringend angewiesen sind.“ Marja-Liisa Völlers, Berichterstatterin für die AG Bildung: „Das Ganztagsförderungsgesetz ist ein großer Schritt nach vorne, hin zu besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf und vor allem ein Motor für bessere Bildungschancen für alle Kinder in unserem Land. Gerade die Corona-Zeit hat uns nochmal deutlich gezeigt, wie stark die Lernchancen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen von ihrer Herkunft, ihrem Wohnort und ihrem Umfeld abhängig sind. Hier müssen wir Angebote schaffen, die dazu beitragen die soziale, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder sicherzustellen. Das Ganztagsförderungsgesetz ist das stärkste Instrument, was wir dafür haben.“