Reisebranche: "Überbrückungshilfe plus"

Foto: Angelika Lonnemann

26. Juni 2020

„Die MitarbeiterInnen und UnternehmerInnen der Reisebranche sind besonders stark von der Corona-Krise betroffen“, stellt Ulrike Bahr fest. Zusammen mit der gesamten SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich die Abgeordnete dafür ein, dass bei den Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen den Belangen der Tourismusbranche besonders Rechnung getragen wird.

„Wir wollen Arbeits- und Ausbildungsplätze in dieser schwierigen Situation erhalten“, so Ulrike Bahr. Der Bundesverbandes der Tourismuswirtschaft (BTW) befürchtet, dass von den rund drei Millionen Beschäftigten in Tourismus und Gastgewerbe rund eine Million von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Schätzungen gehen davon aus, dass aktuell 70 Prozent aller in der Branche beschäftigten Kurzarbeitergeld erhalten. Der Bund hat die Auflage eines Überbrückungshilfeprogramms für besonders betroffene Unternehmen wie den kleinen und mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstaltern, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, für die Monate Juni bis August 2020 in Höhe von bis zu 25 Mrd. Euro beschlossen. Die Überbrückungshilfen sollen so schnell wie möglich beantragt und ihnen ausgezahlt werden können, um zu ihrer Existenzsicherung beizutragen. Die Antragstellung soll nur digital erfolgen können und verpflichtend über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgewickelt werden. Die Länder stellen die zügige Bearbeitung und Auszahlung sicher. „Besonders von Bedeutung für die Reisebranche ist, dass Personalaufwendungen für die Arbeitnehmerrinnen und Arbeitnehmer förderfähig sind, wenn sie nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind und dass Provisionen, die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund Corona-bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben, als Fixkosten geltend gemacht werden können“, so die Bundestagsabgeordnete weiter. Außerdem hat die Bundesregierung bereits im Mai beschlossen, dass Gutscheine anstatt der Erstattung der Vorauszahlung an die Kunden für nicht durchgeführte Reisen ausgegeben werden können. Der Gutschein soll neben der Insolvenzabsicherung des Veranstalters auch zusätzlich staatlich abgesichert sein. „Mit diesen Hilfen wird den Unternehmen im Tourismusbereich nicht nur finanziell unter die Arme gegriffen, das Rettungspaket sichert auch Arbeitsplätze und Existenzen. Dieses Rettungspaket unterstützt die unter der Krise besonders leidende Tourismus-Branche und honoriert die Leistung der Beschäftigten unter erschwerten Arbeitsbedingungen“, bekräftigt Ulrike Bahr, Vorsitzende der SPD Schwaben.