Der Kulturbetrieb in Augsburg ist ebenso wie im Rest von Deutschland seit vielen Wochen auf null heruntergefahren worden – Theater, Kinos und Clubs wurden geschlossen, Konzerte, Ausstellungen und Festivals abgesagt.
Doch hohe Kosten zum Betrieb der Kulturstätten laufen weiter oder sie sind zur Vorbereitung von Veranstaltungen, Events oder Aufführungen bereits entstanden. Durch die wegfallenden Gagen und Einnahmen leiden die Kultur- und Medienschaffenden erheblich. Mit den vom Bundestag beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen werden die dramatischen Auswirkungen abgemildert. „Wir lassen die Kulturschaffenden nicht allein“, betont die Augsburger Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr. In Augsburg haben etliche Kulturbetriebe teils sehr kreativ auf die Corona-Situation reagiert. Freie Künstler bieten Hinterhof-Theater an, dem man aus dem Fenster zuschauen kann. Die Sonderausstellung „Kunstschätze der Zaren“ wurde online gestellt und das Staatstheater versendet VR-Brillen, um virtuell Theater zu erleben. Für die meisten Kulturschaffenden, vor allem für die freien, ist die Corona-Pandemie dennoch eine vehemente Bedrohung ihrer Existenz. Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die Krise die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen unter anderem durch abgesagte Veranstaltungen oder zurückgegebene Tickets. Bei Versicherten, deren Einkommensprognose sich verändert hat, besteht die Möglichkeit, der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden den geänderten Verhältnissen angepasst. Die BKM (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) setzt sich über den bestehenden Haushalt hinaus dafür ein, zusätzliche Mittel für Kultur und Medien als Nothilfe zur Verfügung zu stellen, um die bereits entstandenen und noch entstehenden Belastungen zu mindern. Die GEMA (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) wird finanzielle Übergangshilfen für individuelle Härtefälle gewähren und dafür bis zu 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Der Bund bietet Ausfallhonorare für Engagements, die vor dem 15.03.2020 vereinbart waren, sofern es sich um Veranstaltungen handelt, die Bundesförderung erhalten. Ergänzend zu den Hilfeleistungen aus der Corona-Soforthilfe kann die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren Beschäftigten, Selbständigen und Freiberuflerinnen auf umfangreiche Hilfsprogramme zurückgreifen, die über die Bundesländer gestellt werden, so wie ja auch grundsätzlich die Länder die Hoheit über Kunst und Kultur haben. „Kultur ist wesentlicher Teil unserer Identität“, so Bahr weiter. „Gerade in der Krise ist Kultur ein Lebensmittel, das unsere demokratischen Werte bewahrt und daher relevant ist. Ich setze mich dafür ein, dass staatliche und institutionell geförderte Kultureinrichtungen die Gewissheit bekommen, dass ihre Existenz gesichert ist. Und dass private Kultureinrichtungen und -veranstalter finanziell unterstützt werden, um durch die aktuelle Krise zu kommen. Diese ökonomische Absicherung ist in der aktuellen Situation unverzichtbar. Gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion setze ich mich weiterhin dafür ein, dass die Kultur- und Medienschaffenden in ihrer wesentlichen Tätigkeit auch für die demokratische Kultur unbürokratisch und nachhaltig unterstützt werden. Dazu werden wir am kommenden Dienstag ein Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion verabschieden, in dem wir unter anderem mehr staatliche Hilfen für Kinos, Festivals, Theater oder Musikspielstätten, aber auch für die vielen Akteure der Kunst- und Kreativszene selber fordern. Solidarität ist nicht nur in dieser schweren Zeit das wichtigste Mittel für eine soziale Gesellschaft. Ich stehe solidarisch an der Seite aller, die als Künstlerinnen und Kreative in unserem Land tätig sind und im Kleinen und Großen das Leben auf dem Land und in der Stadt lebenswert machen!“