Arbeitnehmer*innen in der Corona-Krise werden noch stärker unterstützt. Die große Koalition erhöht einerseits das Kurzarbeitergeld auf bis zu 87 Prozent, andererseits soll das Arbeitslosengeld länger ausbezahlt werden.
Die SPD hatte auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds gedrungen und sich schließlich gegen den harten Widerstand der CDU durchgesetzt. Unterstützung erhielt sie dabei von den Gewerkschaften. Auch in Augsburg war MdB Ulrike Bahr in den vergangenen Wochen mit Gewerkschaftsvertretern im Dialog, um das Thema Kurzarbeitergeld zu diskutieren und wichtige Impulse mit ins politische Berlin zu nehmen. Bisher erhalten Beschäftigte, die in Kurzarbeit sind, 60 Prozent ihres bisherigen Netto-Gehalts (leben Kinder im Haushalt sind es 67 Prozent). Nun haben sich SPD, CDU und CSU auf eine deutliche Aufstockung geeinigt. Die Erhöhung soll stufenweise erfolgen. Ab dem vierten Monat erhalten Kurzarbeiterinnen künftig 70 Prozent ihres letzten Gehalts (mit Kindern 77), ab dem siebten Monat 80 (87) Prozent. Von dieser Regelung profitieren vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen, wie beispielsweise Frauen, die in Teilzeit arbeiten und im Moment ihre Kinder zuhause betreuen müssen, weil die Kindertagesstätten geschlossen haben und sie nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. „Ich freue mich über diese Entscheidung. Das ist ein wichtiges Signal für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ohne die Erhöhung drohten Gehaltseinbußen, die gerade Beschäftigte mit geringem Lohn hart treffen würden“, kommentiert MdB Ulrike Bahr die Erhöhung. Eine Erhebung der Hans-Böckler-Stiftung hatte ergeben, dass die meisten Beschäftigten in Kurzarbeit mit dem bisherigen Satz nicht länger als 90 Tage über die Runden kämen. „Kurzarbeit sichert in Deutschland derzeit Millionen von Arbeitsplätzen in der größten wirtschaftlichen Krise, die wir in unserer Generation erleben. In Ländern ohne Kurzarbeit gehen Arbeitsplätze verloren, wie man in den USA sehen kann, wo in den letzten Wochen über 22 Millionen Arbeitsplätze verloren gegangen sind“, betonte MdB Ulrike Bahr. In der Corona-Krise wird auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verlängert. Bezieherinnen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember enden würde, können bis zu drei Monate länger Arbeitslosengeld erhalten. „In der Krise wird außerhalb der systemrelevanten Branchen kaum Personal eingestellt. Erwerbslose, deren Bezug von Arbeitslosengeld bis zum Jahresende auslaufen würde, erhalten deshalb eine Verlängerung um drei Monate“, erklärte Ulrike Bahr. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine Task Force eingesetzt, die sich fortlaufend mit den sozialen Folgen der Pandemie beschäftigt. Dort wird ständig die aktuelle Lage analysiert und schnell reagiert, wenn bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen.