Die Auszubildenden dürfen nicht im Stich gelassen werden! In Betrieben mit Kurzarbeit müssen alle Anstrengungen unternommen werden, Ausbildungsplätze zu erhalten und diese erfolgreich zu Ende zu führen. Die Lohnfortzahlungsfrist von sechs Wochen muss bestehen bleiben, um existentiellen Schwierigkeiten der Auszubildenden entgegenzuwirken.
Flexible Lösungen für die Zwischen- und Abschlussprüfungen sind von den Sozialpartnern anzuwenden, sodass auch tatsächlich die angestrebten Prüfungen noch in diesem und im kommenden Sommer stattfinden können – auch wenn Zwischenprüfungen ersatzlos gestrichen wurden. Für das kommende Ausbildungsjahr 2020/21 muss unbedingt ein Abbau von Ausbildungsplätzen verhindert werden. Nur gemeinsam wird es gelingen, Antworten zur Zukunft der Ausbildungssituation zu finden sowie einheitliche Regularien für den Umgang von ausgesetzten Zwischen- und Abschlussprüfungen festzulegen. Die SPD hat im vergangenen Jahr die Einführung der Mindestausbildungsvergütung durchgesetzt. Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben wir erreicht, dass es erhebliche Verbesserungen für die Auszubildenden bei den Freistellungsansprüchen nach der Berufsschule oder vor Prüfungstagen gibt. Das alles zeigt: Auszubildende können sich auch weiterhin – und besonders in der momentanen Situation – auf die SPD verlassen.