Ein Gesetz an einem Tag!

Händewaschen schützt die Gesundheit, Kurzarbeitergeld den Arbeitsplatz
Grafik: Shutterstock.com/studiostoks; (c) SPD-Bundestagsfraktion

13. März 2020

Lieferschwierigkeiten, Arbeitsausfälle, weniger Konsum, Reisen und Veranstaltungen. Niemand weiß aktuell, wie stark das Corona-Virus COVID-19 Unternehmen und Beschäftigte treffen wird. Aber wir handeln schnell und beschließen auf Initiative von Arbeitsminister Hubertus Heil heute eine Reihe von Maßnahmen im Schnellverfahren.

  • Zeitlich befristet bis Ende 2021 kann die Bundesregierung Verordnungen erlassen, die Betrieben ermöglichen, bereits dann Kurzarbeitergeld beantragen, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind - statt wie bisher ein Drittel. Auch können Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Zugang zu Kurzarbeitergeld erhalten.

  • Per Verordnung wird es auch möglich, den Arbeitgebern die Beiträge zur Sozialversicherung für Beschäftigte in Kurzarbeit ganz oder teilweise zu erstatten. Damit entlasten wir die Unternehmen in der Krise.

Unser OB-Kandidat Dirk Wurm und unsere Augsburger Stadtratsfraktion werden sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass diese Maßnahmen auch schnell bei den Beschäftigten und den betroffenen Unternehmen ankommen.