Die Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr stellt klar, warum die am 13. Dezember beschlossene Diätenerhöhung kein "Hammer" ist, wie gewisse Medien titeln.
"Vor vier Jahren hat der Deutsche Bundestag beschlossen, den Verdienst von Abgeordneten des Deutschen Bundestages mit der Besoldung von Richtern an den obersten Gerichtshöfen des Bundes, Besoldungsgruppe R6, gleichzusetzen. Das war ein Vorschlag einer unabhängigen Expertenkommission, die festgestellt hatte, dass die Tätigkeiten in weiten Teilen verglichen werden können. Damit konnte die Kritik an der Anpassung der Diäten beendet werden. In der letzten Legislaturperiode haben wir auch beschlossen, dass die Abgeordnetendiäten in Zukunft an die Durchschnittsgehälter aller Beschäftigten in Deutschland angepasst wird. Steigen oder fallen Gehälter in Deutschland etwa um ein Prozent, dann steigen oder fallen auch die Diäten der Abgeordneten um ein Prozent. Damit dies so geschehen kann, muss jeder neugewählte Bundestag innerhalb der ersten drei Monate nach seiner Konstituierung dies für die gesamte Legislaturperiode beschließen. Das haben wir getan. Diese Vorgehensweise halte ich für gut vergleichbar, fair und transparent. Ich bitte alle, diese Informationen weiterzugeben, wenn extreme Meinungsäußerungen geäußert werden. Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung."