Einigung zu Bund-Länder-Finanzbeziehungen: Das Kooperationsverbot fällt!

20. Oktober 2016

MdB Ulrike Bahr sieht Vorteile bei der Einigung zu Bund-Länder-Finanzbeziehungen und freut sich über die Verbesserung beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Ende voriger Woche wurde die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern vereinbart. Somit engagiert sich der Bund künftig noch wesentlich stärker, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der finanzschwächeren Länder zu gewährleisten. Der Bund übernimmt damit eine Garantenstellung für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland, ohne die Länder allerdings aus der notwendigen Solidarität füreinander zu entlassen.

„Im Zuge der Einigung konnten wir wichtige langjährige Forderungen der SPD durchsetzen. Besonders erfreulich: Wir haben den Einstieg in das Ende des Kooperationsverbots geschafft. Damit kann endlich auch der Bund in gute Schulen investieren, das ist mir als Lehrerin und Sozialpolitikerin ein wichtiges Anliegen“, freut sich die Augsburger Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr. Bislang ist dem Bund eine Kooperation mit den Ländern im Schulbereich untersagt. Mit der vereinbarten Grundgesetzänderung wird dieses Verbot nun aufgebrochen. Hierfür hat die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren gekämpft. „Für uns ist klar: Moderne, gut ausgestattete Schulgebäude und Klassenräume und eine zeitgemäße IT-Ausstattung sind entscheidend für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Der Bildungserfolg soll nämlich nicht mehr vom Wohnort oder dem Bundesland abhängen, sondern flächendeckend allen Kindern zugutekommen“, so Bahr.

Mehr Geld für Familien und Alleinerziehende

Die SPD hat weitere finanzielle Verbesserungen für Alleinerziehende und Familien durchgesetzt. Neben der Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge und des Kindergelds wird auch der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 nochmals erhöht. Davon werden rund 250.000 Kinder konkret profitieren. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und soll ein Abgleiten einkommensschwacher Familien in Leistungen nach SGB II verhindern. Insgesamt werden dann Kinder von GeringverdienerInnen künftig mit 362 Euro monatlich unterstützt. „Außerdem haben wir mit der Union und den Ländern vereinbart, dass Kinder von Al-leinerziehenden künftig länger staatlich unterstützt werden, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt: Die Begrenzung der Bezugsdauer beim Unterhaltsvorschuss auf bislang sechs Jahre wird abgeschafft und die Altersgrenze des Kindes von bisher 12 auf 18 Jahre angehoben. Mit der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bekämpfen wir Kinderarmut und investieren in die Zukunft von Jugendlichen. Für uns ist entscheidend: Die Unterstützung muss zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht wird. Denn jedes Kind und jeder Jugendliche muss die gleiche Chance auf ein gutes Leben haben“, so die Abgeordnete, die unter anderem auch Mitglied im Familienausschuss des Bundestages ist.