Kein Bordell mehr ohne strikte Zulassungsbedingungen!

Ulrike Bahr im Bundestag

07. Juli 2016

"Mit dem Prostituiertenschutzgesetz schaffen wir die Voraussetzungen für mehr Schutz und Rechtssicherheit für Prostituierte. Damit gehen wir den Weg, den wir 2002 mit dem Prostitutionsgesetz eingeschlagen haben, konsequent weiter. Kernelement ist die Erlaubnispflicht für Bordelle: Wer ein Bordell betreiben will, muss sich das künftig genehmigen lassen, darf nicht einschlägig vorbestraft sein und muss in seinem Betrieb Mindeststandards garantieren. Damit setzen wir eine zentrale Handlungsempfehlung aus der Evaluation des Prostitutionsgesetzes von 2007 um", erklären Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend,und Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin

Auch gefährliche Sexualpraktiken sind künftig verboten: Wir haben im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt, dass neben der Werbung für ungeschützten Geschlechtsverkehr auch die Werbung für Sex mit Schwangeren verboten wird.

Neben der Erlaubnispflicht für Bordelle sieht das Prostituiertenschutzgesetz eine Anmeldepflicht für alle Prostituierten vor. Uns war wichtig, das Anmeldeverfahren so beratungsorientiert wie möglich zu anzulegen. Wir wollen Zugang schaffen, nicht verwehren. Deshalb hat die SPD-Fraktion auch ein Mindestalter von 21 abgelehnt. Es hätte die jungen Menschen in die Illegalität gedrängt und von jeglichen Beratungsangeboten ausgeschlossen. Dass die Anmeldepflicht an eine gesundheitliche Beratung geknüpft sein wird, ist zielführender als die von der Union geforderte medizinische Zwangsuntersuchung. Denn ganz bewusst wurde mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 1995 und der Abschaffung des sogenannten Bockscheins auf niedrigschwellige und freiwillige medizinische Untersuchung gesetzt - mit großem Erfolg, wie auch Ärzte und Ärztinnen im Öffentlichen Gesundheitsdienst bestätigen.

Gestützt von der Mehrheit der Sachverständigen in der Ausschussanhörung hat die SPD-Bundestagsfraktion der Unions-Forderung, die Anmeldebescheinigung bei „fehlender Einsichtsfähigkeit“ zu versagen, ebenfalls eine Absage erteilt. Zu rechtsunsicher wäre eine solche Prüfung für die zuständige Anmeldebehörde gewesen – zumal schon jetzt jeder Verwaltungsakt immer die Handlungsfähigkeit der betreffenden Person voraussetzt.

Das Prostituiertenschutzgesetz soll zum 1.7.2017 in Kraft treten. Künftig müssen alle Prostituierten unter 21 Jahren ihre Anmeldung jährlich erneuern und dazu Nachweise über gesundheitliche Beratungen im Halbjahresrhythmus vorweisen. Für alle über 21-Jährigen gilt die Anmeldung zwei Jahre und die Gesundheitsberatung muss jährlich wiederholt werden.

Die Wirkung des Prostituiertenschutzgesetzes wird nach zwei Jahren erstmals und nach fünf Jahren abschließend evaluiert. Maßgabe hierfür wird sein, ob das Gesetz seinem Auftrag, Prostituierte zu schützen, gerecht geworden ist.“

Hintergrund:
2002 verabschiedete die damalige rot-grüne Regierung das Prostitutionsgesetz. Kern war die Abschaffung der Sittenwidrigkeit in der Prostitution. Prostituierte können seitdem ihren Lohn einklagen; es steht ihnen die Möglichkeit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung offen. Die Evaluation der Bundesregierung von 2007 hatte jedoch gezeigt, dass sich nicht alle mit dem Prostitutionsgesetz verbundenen Erwartungen erfüllt haben. Darin war unter anderem Handlungsbedarf im Hinblick auf die Prüfung einer Genehmigungspflicht für Prostitutionsstätten aufgezeigt worden.

2013 hatten sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend zu überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich zu verbessern.