Schutz für Kinder und Jugendliche auf der Flucht

Ulrike Bahr mit Berichterstatterin Gülistan Yüksel

15. Oktober 2015

Heute hat der Bundestag ein Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher beschlossen. Die neuen Regelungen treten schon am 24. Oktober in Kraft, verbessern die Situation jünger Flüchtlinge und stärken ihre Rechte.

Ulrike Bahr hat als Berichterstatterin für Kinder- und Jugendhilfe das Gesetz neben der Berichterstatterin Gülistan Yüksel mit begleitet. "Es ist mir sehr wichtig, dass wir mit diesem Gesetz endlich die Kinder in ihrem besonderen Schutzbedürfnis und das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Überlegungen stellen", meint Ulrike Bahr.

Künftig sind die Länder bundesweit verpflichtet, unbegleitete Minderjährige auf der Flucht aufzunehmen und nach den Standards der Kinder- und Jugendhilfe unterzubringen. Das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Damit bekommen auch 16- und 17jährige für das komplexe Asylverfahren einen gesetzlichen Vertreter an die Seite und werden nicht länger wie Erwachsene behandelt.

Außerdem stellt das Gesetz klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Sie können zum Beispiel eine Kita oder eine Hort besuchen oder an Sportangeboten der Jugendarbeit teilnehmen.

In ihrer Rede vor dem Bundestag wies Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig darauf hin, dass für den Kinderschutz in Flüchtlingsunterkünften und besonders in den Erstaufnahmeeinrichtungen noch eine Menge zu tun ist. Flüchtlingskinder und Jugendliche müssen wir konsequent vor Gewalt und Missbrauch schützen - eine schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe für die kommunalen Träger.