Mietpreisbremse beschlossen

06. März 2015

Die SPD-Fraktion hat sich durchgesetzt: Am gestrigen Donnerstag hat der Bundestag das Gesetz zur Mietpreisbremse ohne Einschränkungen beschlossen. Damit ist der Weg frei für massive Entlastungen der Mieterinnen und Mieter. Auch das Bestellerprinzip für die Übernahme der Maklerkosten bei Vermietungen wird umgesetzt.

In manchen Ballungszentren und Universitätsstädten gibt es heute Mietsteigerungen von 30 bis 40 Prozent. Auch in Augsburg gab es große Mietpreissteigerungen, besonders in der Innenstadt. Das ist nicht akzeptabel. Exorbitant steigende Mieten verändern die Städte auf Dauer. Normalverdiener, junge Familien, Rentner können sich ganze Stadtteile nicht mehr leisten und werden in Randgebiete verdrängt. Die Städte und Stadtviertel sollen aber vielfältig und bunt bleiben.

Die Sozialdemokraten wollen die gewachsenen Strukturen bewahren. Wenn die Menschen getrennt nach Einkommen leben, dann schadet das dem sozialen Zusammenhalt. Nach der Abstimmung im Bundesrat am 27. März können die Länder die Voraussetzungen schaffen, um die Gebiete auszuweisen, in denen die Mietpreisbremse greifen soll. Dann wird sie voraussichtlich am 1. Juni in Kraft treten. Bei Neuvermietungen darf die verlangte Miete dann nicht mehr als 10 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen.

Ein weiterer großer Erfolg für die SPD-Fraktion ist dabei das künftige Bestellerprinzip bei den Maklergebühren: Wer bestellt, der bezahlt. Das entspricht einem natürlichen Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft, denn das Bestellerprinzip im Maklerrecht sorgt dafür, dass die Zwangslage von Wohnungssuchenden nicht länger ausgenutzt wird. Die Maklercourtage bezahlt künftig derjenige, in dessen Interesse der Makler tätig wird. Das ist in der Regel der Vermieter und nicht der Mieter.