Debatte zur UN-Kinderrechtskonvention

05. Dezember 2014

In einer Debatte zur UN-Kinderrechtskonvention am heutigen Freitag forderte Ulrike Bahr gemeinsam mit der Kinderbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Susann Rüthrich, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Die Redner von der CDU/CSU zeigten sich zu diesem Punkt deutlich zurückhaltender.

Die Kinderrechtskonvention hat viel dazu beigetragen, weltweit und in Deutschland die Rechte von Kindern stärker wahrzunehmen und zu beachten. Kinder haben inzwischen das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und auf Umgang mit beiden Eltern. Im Kinderschutz gibt es viele Initiativen. Dennoch bleibt noch viel zu tun. Einige Beispiele

  • Wir müssen auch Kindern, die begleitet oder unbegleitet als Flüchtlinge in unser Land kommen, die gleichen Rechte auf medizinische Versorgung, Zugang zu Bildung, Schutz vor Gewalt und gegebenenfalls Inobhutnahme bieten, wie sie auch allen anderen Kindern zustehen.
  • Hilfen für Kinder mit Behinderungen könnten wir weniger kompliziert in der einheitlichen Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe organisieren.
  • Es gibt hervorragende Projekte, Kinder zu beteiligen und ihnen Mitsprachemöglichkeiten zu geben. Klare Regeln für die Beteiligung gibt es aber noch nicht.

Die Debatte im Bundestag ist aber ein erfreuliches Zeichen dafür, dass die Politik für Kinder im Parlament angekommen ist.