Die Entschädigung für Abgeordnete ist kein Geheimnis, sondern gesetzlich geregelt im Abgeordnetengesetz. Das Grundgesetz (Artikel 48) legt fest, dass Abgeordnete eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung bekommen müssen. Das Abgeordnetengesetz regelt dazu die Details.
Bundestagsabgeordnete erhalten eine zu versteuernde Entschädigung (auch "Diäten" genannt) in Höhe von monatlich 9.985,46 Euro brutto (Stand Mai 2022). Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches gibt es nicht. Die Höhe der Diäten orientiert sich seit einer Gesetzesänderung im Februar 2014 an den Bezügen oberster Bundesrichter (R6). Sie steigen im gleichen Verhältnis wie die durchschnittlichen Löhne in Deutschland, nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex. Auch Landräte und Bürgermeister größerer Städte erhalten ein ähnliches Einkommen. Zudem erhalte ich als Vorsitzende des Familienausschusses eine Amtszulage in Höhe von 1.497,82 Euro. Zusätzlich habe ich noch Einkünfte in Höhe von 1.690,00 Euro im Monat aus der Vermietung von Eigentumswohnungen.
Brutto ist nicht gleich netto. Wie jeder Bürger und jede Bürgerin zahlt auch eine Abgeordnete Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag und Beiträge zur Krankenversicherung. Dazu kommen noch weitere Ausgaben, die auf das Bundestagsmandat zurückgehen und ebenfalls aus den Diäten zu leisten sind. Verpflichtend für SPD-Abgeordnete sind Abgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei. Ich zahle dafür knapp 1000 Euro im Monat. Wie andere Bürger auch finanziere ich aus dem Einkommen Mitgliedsbeiträge zur Gewerkschaft und zu Vereinen.
Meine Bezüge berechnen sich also wie folgt: 11.483,28 Euro Einnahmen aus Mandat und Vorsitz plus 1.690 Euro Mieteinnahmen abzüglich 354,39 Euro Beitrag zur Krankenversicherung, 958,99 Euro Mandatsträgerabgabe an die SPD, etwa 4.200 Euro Einkommens- und Kirchensteuer.
Faktisches Netto-Einkommen: ca. 7.660 Euro.
Aus diesem Einkommen müssen auch Beiträge und weitere Aufwendungen zur Ausübungen des Bundestagsmandats getragen werden, die nicht durch die Aufwandspauschale gedeckt werden.
Ich habe keine weiteren Einkünfte aus Nebentätigkeiten.
Das Büro am Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin wird gestellt. Es ist bereits ausgestattet mit Möbeln, 3 PCs, Telefon, Fax und Drucker. Diese Ausstattung wird den Abgeordneten für die Dauer des Mandats leihweise zur Verfügung gestellt.
Einem Bundestagsabgeordneten stehen nach der letzten tariflichen Erhöhung derzeit 23.205,00 Euro monatlich (Arbeitnehmer-Brutto) für die Beschäftigung von Mitarbeiter*innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Das reicht in meinem Büro für
Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an die Abgeordnete ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.
1.000 Euro im Monat für Büromaterial in Berlin, Software, technische Ausstattung des Wahlkreisbüros, Handy etc. Bürokosten werden bis zu dieser Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Es gibt sehr klare Regeln, was erstattet werden kann und was nicht. Zusätzliche Ausgaben werden aus der allgemeinen Kostenpauschale beglichen.
Die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete beträgt momentan 4.583,39 Euro monatlich. Sie dient zur Finanzierung mandatsbezogener Ausgaben: Miete und Nebenkosten für das Wahlkreisbüro in Augsburg, Miete und Nebenkosten für eine Zweitwohnung in Berlin, Geräte, EDV-Ausstattung und Möbel für das Wahlkreisbüro, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (Veranstaltungen, Saalmiete, Bewirtung, Druckkosten), Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW), Bücher, Zeitungen, Porto, Repräsentationsaufgaben.
Von der Kostenpauschale können Abzüge einbehalten werden: