"Bezahlbarer und angemessener Wohnraum ist ein Grundbedürfnis und kein Luxus. BürgerInnen in allen Lebenslagen und Lebensphasen haben Anspruch auf gutes und bezahlbares Wohnen sowie ein attraktives, generationengerechtes Wohnumfeld in sozial gemischten Quartieren", sagt die Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr.
In vielen großen Städten, insbesondere Universitätsstädten und in Ballungsregionen ist das Angebot an Wohnungen so knapp, dass die Mieten stark gestiegen und für viele Menschen nicht mehr bezahlbar sind. Auch in Augsburg ist dies der Fall.
"Wir in der SPD haben in dieser Legislaturperiode schon viel erreicht. Mit der Mietpreisbremse, dem Bestellerprinzip, der Wohngeldreform, der Erhöhung der Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung, dem Programm "Altersgerecht umbauen" und nicht zuletzt mit dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen haben wir die Bedingungen für den Neu- und Umbau von bezahlbaren Wohnungen deutlich verbessert und sorgen damit zugleich für eine Entlastung von MieterInnen. In mittlerweile 11 Bundesländern können vor allem in Universitäts- und Großstädten exzessive Mietsteigerungen bei neuen Mietverträgen begrenzt werden. Das heißt, der Vermieter darf in Lagen mit angespanntem Wohnungsmarkt für die Wohnung nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Wenn sich Vermieter nicht an die neuen gesetzlichen Reglungen halten, ist das ein Rechtsbruch.
Die Mietpreisbremse wirkt zweifach, denn Mieten steigen bei Wiedervermietung von Wohnungen nicht mehr unbegrenzt und der Anstieg ortsüblicher Vergleichsmieten wird ebenfalls begrenzt.
Damit haben wir für die MieterInnen ein wichtiges Instrument geschaffen, um gegen extreme Mietsteigerungen bei Neuverträgen vorzugehen. Nach Geltendmachung überhöhter Mieten sind Rückzahlungen der Vermieter fällig. Außerdem können MieterInnen Auskunft über die Vormiete verlangen.
Erste Studien haben gezeigt, dass die Mietpreisbremse nicht überall die Erfolge erzielt, die möglich wären und die MieterInnen die Instrumente, die ihnen das Gesetz zur Hand gibt, nicht nutzen. Deswegen wollen wir das Gesetz an zwei zentralen Stellen nachbessern. Einerseits brauchen wir mehr Transparenz: Vermieter müssen zur Offenlegung der Vormiete verpflichtet werden. Andererseits soll der Mieter, wenn von ihm zuviel Miete gefordert wurde, einen drei Jahre gültigen Rückzahlungsanspruch bekommen. Mit der zweiten Stufe der Mietrechtsreform wollen wir also die MieterInnen bei den Kosten für Modernisierungsmaßnahmen entlasten und den Mietspiegel stärken und rechtssicher machen.
Dies scheiterte bislang an der CDU/CSU, die sich gegen jede Forderung der SPD, das Instrument der Mietpreisbremse noch schlagkräftiger auszugestalten, wehrte. Deshalb begrüßen und unterstützen wir die Bundesrats-Initiative Berlins ausdrücklich!"