Im Februar haben wir unser Konzept für einen modernen Sozialstaat vorgelegt. Es skizziert, wofür wir uns in Zukunft einsetzen: Wir wollen Harz IV hinter uns lassen und die individuellen Menschen wieder in den Fokus rücken. Harz IV wird zu einem Bürgergeld umgebaut, das zu Weiterbildung und Qualifizierung berechtigt.
Eine zentrale Säule des neuen Sozialstaatkonzepts stellt unsere Idee des Bürgergelds dar. Es steht für einen Leistungsanspruch auf Absicherung und Teilhabe und damit für ein Recht auf Arbeit. Konkret heißt das, alle Menschen erhalten ein passgenaues Angebot für die individuelle Weiterbildung und Qualifizierung oder ein konkretes Arbeitsangebot. Für diejenigen ohne Qualifikationen wollen wir das Recht auf das Nachholen eines Berufsabschlusses schaffen und die Übernahme der Ausbildungskosten für die Gesamtdauer von drei Jahren – anstatt der bisher geförderten zwei Jahre – garantieren.
Anders als Hartz IV erkennt das Bürgergeld den einzelnen Menschen und dessen Lebensleistung an. Wohnort und Erspartes bleiben unangetastet, zumindest für zwei Jahre, damit sich die Menschen - von Existenzängsten befreit - auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz konzentrieren können. Niemand soll in dieser Zeit seine Wohnung verlassen müssen. Beim Bürgergeld sind Anreize, gezielte Hilfen und Ermutigung wichtiger als Sanktionen. Sinnwidrige, kontraproduktive und unwürdige Sanktionen gehören daher abgeschafft! Wir finden: Unser Sozialstaat darf nicht auf Menschen in Not herabschauen oder sie bevormunden. Wir setzen auf Teilhabevereinbarungen, die die Interessen der Bezieher*innen stärker berücksichtigt und einer partnerschaftlichen Vereinbarung auf Augenhöhe besser entspricht.
Weitere Punkte unseres neuen Sozialstaatskonzepts sind beispielsweise die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 12€, eine höhere Tarifbindung für Unternehmen, die Absicherung neuer Erwerbsformen, die sich aus der Digitalisierung ergeben oder der Ausbau unserer bereits eingeführten Brückenteilzeit.
Konkrete Fortschritte haben wir bei der von uns geforderten Qualifizierungsgarantie schon jetzt erreicht. Die am 01.01.2019 in Kraft getretenen Gesetze zum Sozialen Arbeitsmarkt und zur Qualifizierungsförderung schaffen die Möglichkeit, mehr Menschen in den Schutz der Sozialversicherungen zu holen. Unsere Forderung nach einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung nehmen wir mit dem geplanten Starke-Familien-Gesetz unmittelbar in Angriff.