Das Bundesfrauenministerium hat Kritik aus den Länder- und Verbändeanhörungen zum Prostituiertenschutzgesetz aufgenommen. Es hat den neuen Referentenentwurf deutlich entbürokratisiert. Das ist nicht zuletzt auch aufgrund der Flüchtlingslage in Deutschland geboten. Dass die Unionsfraktion das als Abkehr von den vereinbarten Grundsätzen auslegt, ist nicht angemessen.
Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin in der SPD-Bundestagsfraktion für das laufende Gesetzesvorhaben teilt die Bewertung des Sprechers der AG für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sönke Rix zu 100 Prozent:
„Die Union lehnt den aktuellen Referentenentwurf zum Prostituiertenschutzgesetz ab. Für die SPD-Bundestagsfraktion kann das nur heißen: Wenn breite Kritik aus Ländern und Verbänden ignoriert werden soll, kann es keine gemeinsame Linie der Koalition in dieser Frage geben - und in der Folge kein Gesetz.
Nicht zuletzt hatten Regelungen, die CDU/CSU eingebracht hatten, für Verschärfungen gesorgt, die nicht nur einen erhöhten Verwaltungsaufwand zur Folge hätten, sondern auch nicht gerade dem Prostituiertenschutz dienen. Dass nun ausgerechnet die Union aufgrund der Änderungen durch das Ministerium eine „Aushöhlung des Schutzzweckes“ befürchtet, ist ein Treppenwitz.
So wurde die Prüfung der Einsichtsfähigkeit von einigen Ländern als schwer umsetzbar eingestuft: Weil eine solche Prüfung bei den Behörden zu enormer Rechtsunsicherheit geführt hätte. Davon unabhängig hätte sie die Prostituierten der behördlichen Willkür überlassen. Schutz sieht anders aus. Umso wichtiger ist es, dass die zuständige Behörde eine solche Prüfung unter keinen Umständen leisten darf.
Laut Koalitionsvertrag wollten SPD und Union „das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglichkeiten gesetzlich verbessern“. Gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution werden derzeit im Bundesjustizministerium erarbeitet. Es war also von Beginn an erklärtes Ziel der Koalition, den zu regulierenden Bereich und den strafrechtlich relevanten Bereich voneinander zu trennen. Das muss auch so bleiben. Andernfalls würde die Union hier vertragsbrüchig.“