Rückzahlung von Kita-Zuschüssen an die Stadt Augsburg

Ulrike Bahr

09. November 2018

In der Berichterstattung der Augsburger Allgemeinen zur Rückforderung von an die Stadt Augsburg gezahlten Kita-Zuschüssen haben sich einige Fehler eingeschlichen, die Ulrike Bahr gerne richtig stellen möchte.

Darum erklärt sie: "In der Ausgabe der Augsburger Allgemeinen vom 7.11.2018 ist zu lesen, in der Panne um die verspätet angeforderten Fördergelder für Kindertagesstätten habe sich die Stadt mit dem Freistaat geeinigt, mit dem Bund gebe es aber keine Verständigung. Das ist so nicht richtig.

Ich habe als Augsburger Abgeordnete und Mitglied im Familienausschuss schon früh das Gespräch mit der Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Caren Marks, gesucht. Sie hat mir versichert, dass der Bund keinerlei Rückforderungen an die Stadt Augsburg stellt. Die Fristversäumnis ist auch keineswegs im Bundesministerium aufgefallen. Der Bund überweist die Mittel für den Kita-Ausbau im Bereich der Krippenförderung (unter 3-jährige) an das Land. Die Ausgestaltung der so genannten U3-Bundsmittelrichtline des Freistaats Bayern liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Bayerischen Landesgesetzgebers bzw. des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Hierauf hat der Bund keinerlei Einflussmöglichkeiten. Hier müsste der Freistaat seine Fristen etwas großzügiger gestalten, wie dies auch in anderen Bundesländern Praxis ist.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks hat dies auch bereits Mitte Oktober in Briefen an OB Dr. Kurt Gribl und an Dr. Volker Ullrich dargelegt, so dass ich nicht verstehe, wie es zu dieser verzerrten Darstellung in der Augsburger Allgemeinen kommen kann. Es ist eindeutig die Bayerische Staatsregierung, die sich nach einem ersten Kompromiss mit einer rückwirkenden Verlängerung der Fristen im Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetz nun nicht mehr verhandlungsbereit zeigt."

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