Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) verabschiedet. Es ist Teil einer Gesamtreform der Pflege, mit der wir die Leistungen und die Personalsituation verbessern, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein genaueres Begutachtungsverfahren einführen. Mit dem PSG III stärken wir die Rolle der Kommunen in der Pflege, um Pflegebedürftigen, Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen in ihrer vertrauten Umgebung eine erstklassige Pflegeinfrastruktur zusammen mit einer umfassenden Pflegeberatung anzubieten.
Das PSG III setzt die Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege um. Es sollen dazu 60 Modellvorhaben eingerichtet werden. Zugleich vollendet das PSG III die Regelungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff für den Bereich „Hilfe zur Pflege“. Gegenüber dem Referentenentwurf sind Regelungen gegen Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege hinzugekommen. Wir stärken mit dem PSG III die Steuerungs- und Planungskompetenz der Kommunen. Sie werden stärker und verantwortlich in die Strukturen der Pflege vor Ort eingebunden. Wir verbessern die Pflegeberatung, erproben neue, umfassende Beratungsstrukturen und bauen die Pflegestützpunkte weiter aus. Die Kommunen erhalten ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Zudem werden die Kommunen künftig besser am Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Angebote beteiligt. Und die Länder erhalten die Möglichkeit, regionale Pflegeausschüsse und sektorenübergreifende Landespflegeausschüsse einzurichten, in denen die Landesverbände der Pflegekassen mitarbeiten. Die Pflegeausschüsse können Empfehlungen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur abgeben.