Persönliche Erklärung zur Sterbehilfe-Debatte

Ulrike Bahr

05. November 2015

Bei der morgigen Abstimmung zur Neuregelung der Suizidbeihilfe werde ich für den Antrag von Kerstin Griese und Michael Brand stimmen, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen will. In den vergangenen Monaten habe ich mich in vielen Gesprächen, Briefwechseln und Diskussionsrunden intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt.

Mir ist es sehr wichtig, diese Entscheidung im Zusammenhang mit dem heute zu beschließenden Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung zu sehen. Wer in der Palliativmedizin oder in Hospizdiensten arbeitet, berichtet fast durchgängig, dass der Sterbewunsch von Patientinnen und Patienten schwindet, wenn sie umfassende Zuwendung und Schmerzlinderung erfahren. Hilfe im Sterben, nicht Hilfe zum Sterben sollte darum unsere Priorität sein.

Die persönliche Würde endet für mich nicht, wenn man pflegebedürftig und abhängig wird. Wer Abhängigkeit aber nicht akzeptieren kann oder wegen nicht therapierbarer Schmerzen seinem Leben selbst ein Ende setzen möchte, soll sich an Vertrauenspersonen – Familie, Freunde oder auch den Arzt/ die Ärztin – wenden können, ohne dass diese Angst vor Strafver-folgung haben müssen. Der Gesetzentwurf von Brand/ Griese stellt nicht die Beihilfe zur einer einzelnen Selbsttötung, sondern lediglich die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe. Damit möchte er einem Klima entgegenwirken, das die Selbsttötung nicht als eine Extremsituation, sondern als einen „normalen“ Weg aus dem Leben einschätzt.

Ich habe die Sorge, dass ohne eine rechtliche Konkretisierung aus falsch verstandenem Streben nach Selbstbestimmung und irgendwann auch aus ökonomischen Gründen gesellschaftlicher Druck auf Alte, Pflegebedürftige und Behinderte entstehen kann, sich selbst zu töten. Zur Menschenwürde gehört nach meiner Einschätzung aber, auch die Schwerstkranken, Pflegebedürftigen und Behinderten liebevoll bis zum Ende zu begleiten und zu schützen.

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