In den vergangenen Wochen gab es kaum ein Gesetzesvorhaben, das mehr Debatten und Kontroversen mit sich gebracht hat als das sogenannte Asylpaket II. Auch in meiner Fraktion gab es viele und intensive inhaltliche Diskussionen, ein stetes Abwägen von Für und Wider und daher ganz sicherlich keinen leichtfertigen Umgang mit dieser Entscheidung. Daher ist es meiner Ansicht nach auch nicht angebracht, über die persönlichen Gewissensentscheidungen anderer zu urteilen. Denn ich weiß, dass sich kein einziges Mitglied meiner Fraktion diese Entscheidung leicht gemacht hat.
Mir persönlich aber hat es vor allem die Regelung, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für die nächsten zwei Jahre einzuschränken – unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dabei eingeschlossen – schließlich unmöglich gemacht, diesem Gesetzespaket in seiner Gesamtheit zuzustimmen.
Ich halte den Familiennachzug bei Flüchtlingen für eine ganz zentrale Maßnahme zur (nachhaltigen) Integration und damit keineswegs nur für eine Frage der Humanität. Auch den Wunsch, damit eine Verringerung der Flüchtlingszahlen zu erreichen, halte ich für einen gefährlichen Trugschluss. Denn Zahlen des UNHCR vom Januar 2016 belegen bereits, dass sich nun vermehrt Frauen und Kinder auf den gefährlichen Weg über das Mittelmeer oder die Balkanroute machen. So waren im Januar 2016 55% derjenigen, die in Europa ankamen, um Zuflucht vor Kriegen und Menschenrechtsverletzungen zu suchen, Frauen und Kinder (im Vergleich zu 27 % im Juni 2015). Demnach werden wir wohl mit dieser Einschränkung nichts gewinnen – vielmehr setzen wir Mütter, Väter und Kinder der Gefahr aus, ihr Leben zu verlieren. Die vereinbarten Härtefallregelungen für den Elternnachzug bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind dabei ein wichtiges Signal der Menschlichkeit. Dieses Signal reicht aber meiner Ansicht nach nicht aus.
Dabei steht völlig außer Frage, dass der vorgelegte Gesetzentwurf einen hart verhandelten Kompromiss zwischen den Koalitionsparteien darstellt. Und hier konnte die SPD dank ihrer engagierten Fachpolitkerinnen und Fachpolitiker den Ursprungsentwurf in wesentlichen Bereichen verbessern. Zudem haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns bereits im Vorfeld in wichtigen Punkten durchgesetzt: So standen mit diesem Entwurf beispielsweise keine „Transitzonen“ an deutschen Grenzen zur Abstimmung , wo Menschen unter Haftbedingungen auf ihr Verfahren warten müssen. Stattdessen wird es dezentrale Registrierzentren geben, die dabei helfen, effektive(re) Verfahren für die Asylsuchenden durchzuführen.
Eine gute Maßnahme stellt zudem die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses bei Beschäftigung oder regelmäßigem Engagement in einer Flüchtlingsunterkunft dar. Das kann jedoch nur ein Baustein eines umfassenden Schutzkonzeptes sein. Bedauerlicherweise sind keine weiteren bindenden Schutzbestimmungen vorgesehen. Daher ist es wichtig, dass die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig mit ihrem eigenem Schutzkonzept für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften schon einen ersten wichtigen Meilenstein gesetzt hat.
Wir müssen aber endlich in der Integration der Flüchtlinge voran kommen. Deshalb begrüße ich die Vereinbarung in der Koalition sehr, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren eine „3+2 Regelung“ umzusetzen. Das bedeutet, dass Flüchtlinge, die eine 3-jährige Ausbildung machen, im Anschluss daran ein 2-jähriges Bleiberecht erhalten. Ebenso ist vereinbart, die Altersgrenze für ausbildungsunterstützende Maßnahmen von 21 auf 25 Jahre hoch zu setzen. Alles das dient der Integration von geflohenen jungen Menschen in unseren Arbeitsmarkt und damit in unsere Gesellschaft. Diese Maßnahmen müssen nun aber im Rahmen eines umfassenden Integrationsplans zügig Umsetzung finden. In Abstimmung zwischen den Ministerien werden jetzt Maßnahmen für ein Integrationsgesetz erarbeitet. Dazu gehören u.a. ein ausreichendes Angebot von Integrationskursen, aber auch Investitionen in Schule, Kitas und den Wohnungsbau sowie Erleichterungen für den Zugang auf den Arbeitsmarkt.
Ganz unabhängig von dieser einzelnen Abstimmung aber gilt mein ganz besonderer Dank den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften, die sich mit großem Engagement in den Unterkünften, in Sprachkursen, bei der Begleitung zu Ämtern, in Integrationsmaßnahmen und in unzähligen weiteren Bereichen betätigen. Ihr Einsatz wird weiter erforderlich sein und als Mitglied im Familienausschuss sowie im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement werde ich stets auch persönlich alles dafür tun, dass diese herausragende Integrationsarbeit auch die ihr gebührende Wertschätzung erfährt.
Ihre
Ulrike Bahr