Wie gelingt es Menschen mit Behinderung besser in die Gesellschaft zu integrieren und ihre Lebenssituation zu verbessern? Das Bundesteilhabegesetz ist ein großes Gesetzesvorhaben, das derzeit in Berlin diskutiert wird. Und ebenso in Augsburg. Hierzu organisierte Ulrike Bahr gemeinsam mit Kerstin Tack, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung in der SPD-Bundestagsfraktion, am Mittwoch, 21. Oktober 2015 ein Fachgespräch mit Vertretern der zuständigen Fachinstitutionen aus der Region Augsburg.
„Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland finden die Belange von Menschen mit Behinderungen in einem Koalitionsvertrag übergreifende Berücksichtigung“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr in ihrer Einleitung. Anschließend erläuterte Kerstin Tack die Inklusionspolitik der SPD-Bundestagsfraktion. „Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, wo sie arbeiten wollen“, so Kerstin Tack. Zur Ermittlung der individuellen Bedürfnisse soll es künftig bundeseinheitliche Kriterien und Verfahren geben. Um die Chancen von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, sieht das Bundesteilhabegesetz zudem flexiblere Übergänge von den Werkstätten in den Arbeitsmarkt vor. Ebenso ist es Ziel, die Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe finanziell zu entlasten, um mehr Handlungsfreiräume zu schaffen.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die im Jahr 2006 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde und seit 2009 auch in Deutschland gilt, ist ein Meilenstein auf dem Weg zur umfassenden Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen und sollen mit dem neuen Bundesteilhabegesetz gesetzlich verankert werden.