Neuerungen im Aufenthaltsrecht

Ulrike Bahr

02. Juli 2015

Heute verabschiedet der Bundestag Gesetzesänderungen, die vielen Ausländern mit unsicherem Aufenthaltsstatus in Deutschland eine sichere Perspektive eröffnen. Gleichzeitig werden aber auch die Regeln zur Aufenthaltsbeendigung verschärft.

Mit der Gesetzesänderung erhalten langjährig Geduldete, die sich gut integriert haben und überwiegend für ihren Lebensunterhalt sorgen können, stichtagsunabhängig ein dauerhaftes Bleiberecht. Für Alleinstehende ist ein mindestens achtjähriger Aufenthalt Voraussetzung, Eltern minderjähriger Kinder können nach sechs Jahren ein Bleiberecht erhalten. Für Jugendliche und Heranwachsende bis zum 21. Lebensjahr gibt es eine noch günstigere Regelung. Bei ihnen reicht ein vierjähriger Voraufenthalt. Damit haben wir Sozialdemokraten ein Ziel erreicht, dass wir seit einem Jahrzehnt verfolgen.

Eine laufende Berufsausbildung gilt jetzt ausdrücklich als Duldungsgrund. Arbeitgeber müssen nicht mehr befürchten, dass ihr Auszubildender abgeschoben wird. Asylbewerber und Geduldete wissen, dass sie ihre Ausbildung sicher beenden können. Und wer eine Ausbildung in Deutschland abgeschlossen hat, kann unabhängig von Asylgründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Wer eine Anpassungsqualifizierung machen muss, damit sein Berufs- oder Hochschulabschluss anerkannt werden kann, kann dazu in Zukunft ebenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Auch in weiteren Bereichen konnten wir Verbesserungen im Asylrecht durchsetzen: mit einer Rechtsgrundlage für das Resettlement-Verfahren für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, mit erweiterten Möglichkeiten für den Familiennachzug oder mit einem besseren Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis für die Opfer von Menschenhandel.

Der Preis für diese Verbesserungen sind einige Verschärfungen bei der Aufenthaltsbeendigung:

  • Es wird ein viertägiger Ausreisegewahrsam geschaffen, den wir ablehnen, aber im Rahmen des Gesamtpakets akzeptieren mussten.
  • Es gibt neue Einreise- und Aufenthaltsverbote für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten und diejenigen, deren Asylantrag bereits dreimal abgelehnt worden ist. Wir konnten jedoch erreichen, dass diese Verbote aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Bleiberechtsregelung oder einen anderen humanitären Aufenthaltstitel vorliegen.
  • Das Ausweisungsrecht wird EU-konform neu geregelt. Die Ausweisungsgründe werden dabei teilweise verschärft. Gleichzeitig gibt es aber auch einen besseren Ausweisungsschutz für Minderjährige und Opfer von Menschenhandel. Die Abwägung zwischen Bleibe- und Ausweisungsinteresse kann künftig in jedem Einzelfall von einem Gericht überprüft werden.
  • Die Regeln für die Abschiebehaft und die Dublinhaft werden neu formuliert. Dabei handelt es sich nicht um Verschärfungen. Es wird lediglich ins Gesetz geschrieben, was die Rechtsprechung schon seit Jahren urteilt. Die Lage für die Betroffenen verschlechtert sich nicht. Abschiebehaft kann nur bei Fluchtfahr, Dublinhaft bei erheblicher Fluchtgefahr verhängt werden.

Insgesamt ist die Neuregelung ein Kompromiss, der wichtige humanitäre Verbesserungen bringt und zu mehr Rechtssicherheit beiträgt.

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