Die AG Demokratie hatte heute morgen die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, zu Gast. Mit ihr haben wir uns lebhaft ausgetauscht, wie man die Beteiligung von Menschen mit Behinderung in der Politik verbessern und Diskriminierungen im Wahlrecht abbauen kann.
Nach dem deutschen Wahlgesetz darf nicht wählen, wer für alle Angelegenheiten unter gesetzlicher Betreuung steht. Diese Regelung, so waren sich alle Anwesenden einig, ist nicht mehr zeitgemäß und diskriminierend. Auch Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung, die politisch interessiert sind, müssen die Gelegenheit haben zu wählen. Die Wahlfähigkeit wird weder in Betreuungsverfahren noch sonst irgendwo geprüft.
Es ist Sache der Politik, Barrieren abzubauen, mit leichter Sprache und direkter Kommunikation Ziele und Inhalte zu vermitteln. Die Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Unterzeichner-Staaten dazu, die Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen sicher zu stellen. Auch die Teilhabe an Politik und an Wahlen gehört dazu.
Die AG verständigte sich darauf, das Thema noch vor der nächsten Bundestagswahl in der Fraktion und mit dem Koalitionspartner weiter zu diskutieren.