Für eine gute Lebens- und Wohnqualität ist es zentral, dass Wohnraum bezahlbar bleibt. Darum erfüllt das Wohngeld als vorgelagertes Sicherungssystem eine wichtige sozialpolitische Funktion. Mit der heutigen Reform des Wohngeldgesetzes erhöhen wir seine Wirksamkeit.
„Die Reform des Wohngeldgesetzes ist ein weiterer Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition, von der insgesamt 870.000 Menschen profitieren werden“, meint die SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr. 90.000 Menschen werden ab 2016 erstmals Wohngeld beziehen. Die Miethöchstbeträge werden regional gestaffelt angehoben und dabei in Regionen mit stark steigenden Mieten überdurchschnittlich stark erhöht. Gerade in Städten wie Augsburg sind die Mieten in den letzten Jahren in die Höhe geschnellt. Zu den alten Wohngeldkonditionen wird kaum noch Wohnraum angeboten. Die Verbesserungen der Wohngeldleistungen kommen jetzt vor allem Familien und Rentnern zugute.
Ulrike Bahr weiter: „Im parlamentarischen Verfahren haben wir den Gesetzentwurf an entscheidender Stelle verbessern können. Die Bundesregierung muss nun alle zwei Jahre die Mietenhöhen, die Mietenstufen und die Höhe des Wohngeldes überprüfen und dem Bundestag berichten. Die Überprüfung muss sich dabei an der bundesdurchschnittlichen und regionalen Entwicklung der Wohnkosten sowie an der Veränderung der Einkommensverhältnisse und Lebenshaltungskosten orientieren.“
„Gut ist, dass wir in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung zusätzlich auffordern, ist 2017 einen Vorschlag zu unterbreiten, wie verhindert werden kann, dass Leistungsbezieher systematisch aus dem Wohngeldbezug heraus und in den Bezug von Grundsicherung hineinwachsen. Eine Indexierung oder Dynamisierung in kürzeren Zeitabständen könnte hier eine gute Lösung bieten“, so MdB Ulrike Bahr. „Weiterhin fordern wir die Bundesregierung auf, einen Vorschlag für eine Klimakomponente im Wohngeld zu machen.“