Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung selbstbestimmte Teilhabe und mehr Spielräume statt reiner Fürsorge verschaffen. In den letzten Wochen und Monaten gab es viel Kritik am Regierungsentwurf. Heute wurde das Gesetz mit vielen wichtigen Verbesserungen vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Auch Ulrike Bahr hat viele Gespräche mit Behindertenverbänden, Betroffenen, den Trägern von Werk- und Wohnstätten und den Vertreter*innen des Bezirks Schwaben als Träger der Eingliederungshilfe in Augsburg geführt und die Bedenken gehört. Das heute verabschiedete Gesetz hält sie jetzt für einen Schritt in die richtige Richtung, weil in den letzten Verhandlungsrunden noch zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt werden konnten:
Für Ulrike Bahr ist außerdem wichtig, dass die Umsetzung schrittweise und mit Augenmaß geschieht: „Zentrale Neuregelungen werden wir vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes kontinuierlich bewerten. Damit alles auch so umgesetzt wird, wie wir es beabsichtigt haben – als Verbesserung für die Lebensumstände und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.“