Mehr Teilhabe, mehr Selbstbestimmung

01. Dezember 2016

Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung selbstbestimmte Teilhabe und mehr Spielräume statt reiner Fürsorge verschaffen. In den letzten Wochen und Monaten gab es viel Kritik am Regierungsentwurf. Heute wurde das Gesetz mit vielen wichtigen Verbesserungen vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Auch Ulrike Bahr hat viele Gespräche mit Behindertenverbänden, Betroffenen, den Trägern von Werk- und Wohnstätten und den Vertreter*innen des Bezirks Schwaben als Träger der Eingliederungshilfe in Augsburg geführt und die Bedenken gehört. Das heute verabschiedete Gesetz hält sie jetzt für einen Schritt in die richtige Richtung, weil in den letzten Verhandlungsrunden noch zahlreiche Verbesserungen durchgesetzt werden konnten:

  • Der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe wird nicht eingeschränkt. Die jetzigen Zugangsregelungen bleiben bis 2023 in Kraft und werden erst nach einer wissenschaftlichen Untersuchung und Erprobung neu gefasst.
  • Eingliederungshilfe und Pflege werden weiterhin gleichrangig nebeneinander stehen. Der Vorrang der Pflege ist vom Tisch.
  • Auch das Wunsch- und Wahlrecht wird gegenüber dem Gesetzentwurf weiter gestärkt. Denn Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden können, wie sie wohnen wollen. Ambulantes Wohnen außerhalb von besonderen Wohnformen hat Vorrang, wenn die Betroffenen es wünschen.
  • Wer Eingliederungshilfe bekommt und daneben arbeitet, kann künftig mehr von seinem Einkommen und Vermögen behalten. Der Schonbetrag wird sich bereits im kommenden Jahr verzehnfachen (auf 27.600 Euro) und im Jahr 2020 weiter auf rund 50.000 Euro ansteigen.
  • Auch der Vermögensfreibetrag von Menschen, die Sozialhilfe beziehen, wird steigen: von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro. Das konnte im parlamentarischen Verfahren noch nachgebessert werden. Damit erweitern sich die finanziellen Spielräume vieler Werkstattbeschäftigter erheblich.

Für Ulrike Bahr ist außerdem wichtig, dass die Umsetzung schrittweise und mit Augenmaß geschieht: „Zentrale Neuregelungen werden wir vor ihrem tatsächlichen Inkrafttreten in einer Modellphase erproben und die Auswirkungen des Gesetzes kontinuierlich bewerten. Damit alles auch so umgesetzt wird, wie wir es beabsichtigt haben – als Verbesserung für die Lebensumstände und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung.“

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