Mehr Qualität, weniger Gebühren: Das Gute-Kita-Gesetz ist da!

26. September 2018

Letzte Woche hat das Bundeskabinett das Gute-Kita-Gesetz beschlossen. Die Weiterentwicklung der Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich der Bund nun verstärkt annimmt. Gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung ist ein gemeinsames Ziel von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern. Der Koalitionsvertrag will beides: mehr Qualität für die Kitas und mehr finanzielle Entlastung für Eltern.

Mehr Qualität soll entstehen durch: 1. Bedarfsgerechtes Angebot: zum Beispiel durch die Erweiterung der Öffnungszeiten 2. Guter Betreuungsschlüssel: mehr Fachkräfte in den Kitas, die sich individueller mit weniger Kinder beschäftigen können 3. Qualifizierte Fachkräfte: zum Beispiel Optimierung der Ausbildung, bessere Unterstützung durch Fachberatung 4. Starke Kitaleitung: zum Beispiel mehr Zeit für wichtige Leitungsaufgaben 5. Kindgerechte Räume: zum Beispiel angemessene Innen- und Außenflächen, bildungsförderliche Raumgestaltung und Ausstattung 6. Gesundes Aufwachsen: zum Beispiel gesunde und ausgewogene Ernährung, Förderung der Bewegung, Gesundheitsbildung 7. Sprachliche Bildung: zum Beispiel Verankerung der sprachlichen Bildung in den Kitaalltag 8. Starke Kindertagespflege: zum Beispiel Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen, Sicherstellung verlässlicher Vertretungsregelungen 9. Netzwerke für mehr Qualität: zum Beispiel Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb der Kitateams, mit dem Träger, dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sicherstellung von Qualitätsentwicklung und Monitoring 10. Vielfältige pädagogische Arbeit: zum Beispiel stärkere Beteiligung und Schutz von Kindern, inklusive pädagogische Angebote Wir verbessern die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit und entlasten die Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Dazu investiert der Bund 5,5 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022. Auf der Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz stellen wir den Ländern Bundesmittel für einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Handlungsfeldern zur Weiterentwicklung der Qualität zur Verfügung, die die Länder auswählen können. Denn sie wissen am besten, wo die konkreten Entwicklungsbedarfe vor Ort liegen. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, schließen wir mit allen 16 Bundesländern individuelle Verträge, aus denen hervorgeht, welche konkreten Maßnahmen der Qualitätsverbesserung bis hin zur Beitragsfreiheit im Land ergriffen werden. Wir entwickeln ein Monitoring zur bundesweiten Umsetzung der Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Wir erweitern die Beitragsfreiheit für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen. Darüber hinaus schreiben wir eine bundesweite soziale Staffelung der Elternbeiträge fest. Begleitend zum Gute-KiTa-Gesetz werden wir eine Fachkräfteoffensive des Bundes für Erzieherinnen und Erzieher starten. Auch das Investitionsprogramm des Bundes zum Ausbau der Betreuungskapazitäten und zur Schaffung von KiTa-Plätzen wird fortgeführt – für 100.000 zusätzliche Plätze bis 2020.

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