Frauen sind in den Führungsetagen der deutschen Wirtschaft immer noch selten. Damit sich das ändert, hat der Bundestag heute erstmalig das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" debattiert.
Gleichstellung ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, so die einhellige Meinung der SPD-Abgeordneten. Deutschland könne es sich schlicht nicht länger leisten, auf hoch qualifizierte weibliche Fach- und Führungskräfte zu verzichten.
Frauen in Deutschland sind so gut ausgebildet wie noch nie. Und dennoch waren im Jahr 2013 nur 15,1 Prozent der Aufsichtsratspositionen der 200 größten Unternehmen mit Frauen besetzt. Und auch im Bundesdienst ist der Anteil von Frauen an Führungspositionen zu gering. „Mit dem Gesetzentwurf von Manuela Schwesig und Heiko Maas werden Frauen zu dem, was sie nach ihrer Eignung und Qualifikation längst sein sollten: eine Selbstverständlichkeit in Top-Positionen“, betonte SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann in ihrem Debattenbeitrag. Bis heute herrsche in den Führungszirkeln renommierter deutscher Unternehmen eine „männliche Monokultur mit fatalen Auswirkungen“, so Reimann. Und wenn Frauen es bis „ganz oben“ schafften, seien sie nach wie vor mit Vorurteilen, mit Ressentiments und Hürden konfrontiert, die allein für Frauen gelten.
„Mit der Quote fördern wir einen nachhaltigen Kulturwandel in den Unternehmen und in unserer Gesellschaft“, betonte daher auch SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann im Vorfeld der Plenardebatte.
Sönke Rix, Sprecher der Ausschussarbeitsgruppe Frauen, Senioren, Familie und Jugend der SPD-Fraktion, stellte klar: „Wir verstehen die Quote als Hilfsmotor, der erst dann überflüssig sein wird, wenn fähige Frauen die gleichen Chancen auf eine Position haben wie gleich qualifizierte Männer. Die Wirtschaft kann sich freuen: Endlich bekommt sie die Chance, aus dem Pool der Besten auszuwählen.“
Die wichtigsten Regelungen im Überblick
Von 2016 an müssen in börsen- und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mindestens 30 Prozent der neu zu besetzenden Aufsichtsratsposten mit Frauen besetzt sein. Wird diese Quote nicht erfüllt, bleiben die Aufsichtsmandate unbesetzt („Leerer Stuhl“). Die Quote gilt dabei grundsätzlich für den gesamten Aufsichtsrat als Organ (Gesamterfüllung), d. h. Anteilseignerbank und Arbeitnehmerbank werden nicht separat betrachtet. Jedoch können Anteilseigner- bzw. Arbeitnehmer dieser Regelung vor jeder Wahl widersprechen, so dass jede Bank für diese Wahl die Mindestquote gesondert zu erfüllen hat (Getrennterfüllung).
Nach Angaben der Regierung sind von dieser Regelung 108 Unternehmen betroffen. Zudem sollen Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, verpflichtet werden, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und den oberen Management-Ebenen festzulegen. Von dieser Verpflichtung sollen etwa 3500 Unternehmen betroffen sein.
Der Bund geht mit gutem Beispiel voran: In Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, soll für diese Mandate von 2018 an sogar eine Geschlechterquote von 50 Prozent bei Neubesetzungen erfüllt sein. Zudem soll die Bundesverwaltung Zielvorgaben zur Steigerung des Frauenanteils auf der Führungsebene erlassen.