„Wir brauchen eine Reform der Bundesauftragsverwaltung bei den Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen und es ist gut, dass sich der Bund und die Länder grundsätzlich auf eine Reform geeinigt haben. Eine wichtige Frage ist eindeutig durch die Einigung mit den Ministerpräsidenten bereits beantwortet: es wird keine Privatisierung der Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen geben.
Das muss im Grundgesetz klar festgeschrieben werden: sowohl für das Eigentum an den Straßen als auch für das Eigentum einer Bundesfernstraßengesellschaft“, fordert die Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr.
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD-Landtags- und Bürgerschaftsfraktionen erklärten auf ihrer Konferenz in Saarbrücken: „Wir wollen die Investitionen des Bundes besser steuern. Eine Änderung des Grundgesetzes wird es daher nur mit einer doppelten Privatisierungsbremse geben. Das unveräußerliche Eigentum des Bundes muss für die Infrastruktur wie auch für die Gesellschaft im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Infrastrukturgesellschaft Verkehr muss deswegen vollständig im Eigentum des Bundes bleiben. Sie soll für die Planung, den Bau, Betrieb und Erhalt der Bundesfernstraßen verantwortlich sein und ist damit Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Infrastrukturgesellschaft Verkehr soll die künftigen Vergabeverfahren vor allem im Hinblick auf Losgrößen so gestalten, dass die Chancen der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft im Wettbewerb gewahrt bleiben. Wir bestehen darauf, dass die Interessen der Arbeitnehmerschaft vollumfänglich berücksichtig werden. Kein Beschäftigter darf hinsichtlich seines Status, seines Arbeitsplatzes und seines Arbeitsortes schlechter gestellt werden. Wir erwarten, dass die Personalvertretungen mit eingebunden werden. Der Personalübergang muss im Interesse der Beschäftigten verlaufen und so gestaltet werden, dass sowohl der Bund als auch die Länder in jeder Phase leistungsfähige Strukturen haben.“