Kinderrechte im Grundgesetz: Verhandlungen zu Grundgesetzänderung gescheitert

11. Juni 2021

Nach jahrelangen Verhandlungen ist das Vorhaben gescheitert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Der von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eingeforderte Einigungswille war am Ende leider nicht da. Insbesondere CDU und CSU waren nicht bereit, den Weg zu einer weiteren Stärkung der Kinderrechte mitzugehen. Damit hält die Union eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrags nicht ein.

„Das ist bitter und enttäuschend. Noch nie waren wir dem Ziel so nahe, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Der SPD ging es immer darum, unsere Kinder und damit auch ihre Familien zu stärken“ so Ulrike Bahr, MdB. Die SPD-Bundestagsfraktion habe dies von Anfang an in dieser Koalition vorangetrieben. Die SPD kämpfe seit Jahren dafür, mit der Grundgesetzänderung den Schutz von Kindern und die Beachtung des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln auszubauen. „Ganz klar: Es geht darum, Teilhabe und Beteiligung von Kindern gesetzlich festzuschreiben und so zu stärken“, so Ulrike Bahr, MdB. „Gerade Kinder und ihre Familien haben in den letzten Monaten zum Wohle der Gesamtgesellschaft und zur Eindämmung der Pandemie häufig zurückgesteckt und sind nach wie vor großen Belastungen ausgesetzt. Umso ernüchternder ist es, dass jetzt versäumt wird, die Belange der Kinder an dieser entscheidenden Stelle sichtbar zu machen und zu stärken“.

Für eine Grundgesetzänderung ist im Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Nachdem der Bundestag Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung beraten hatte, konnte trotz allem Bemühen kein tragfähiger und guter Kompromiss gefunden werden. „Es braucht eine erhöhte Sensibilität von Erwachsenen und der Gesellschaft sowie entsprechende Strukturen, damit den besonderen Bedürfnissen von Kindern Rechnung getragen werden kann. Sie benötigen besonderen Schutz, Förderung und das Ernstnehmen ihrer Meinung. Dazu ist eine eindeutige und umfassende Formulierung ihrer Rechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt!“, erklärt Ulrike Bahr, MdB. „Wir arbeiten weiter mit voller Überzeugung daran, die Position der Kinder in der Gesellschaft zu stärken und dafür zu sorgen, dass Kinder in der Praxis stets umfassenden Schutz und die Chance zu ihrer bestmöglichen Entwicklung bekommen“.

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