Keine E-Zigaretten und E-Shishas für Kinder und Jugendliche!

Shisha

06. November 2015

Mit einer neuen Regelung, die demnächst im Bundestag beraten wird, sollen künftig Kinder und Jugendliche besser vor den Gesundheitsrisiken des Konsums elektronischer Zigaretten und Shishas geschützt werden. Der Gesetzentwurf sieht ein Abgabeverbot dieser Produkte an Kinder und Jugendliche vor. Dieses Verbot gilt auch für den Versandhandel. Diese Maßnahme zu besserem Jugendschutz begrüße ich nachdrücklich.

Während der herkömmliche Tabakkonsum bei Kindern und Jugendlichen rückläufig ist, erfreuen sich E-Zigaretten und noch viel mehr E-Shishas großer Beliebtheit unter Kindern und Jugendlichen. Nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat bereits jede fünfte Person in der Altersgruppe der 12-17-Jährigen eine E-Shishas probiert. Auch nikotinfreie Varianten mit Geschmacksrichtungen wie Schokolade oder Erdbeere sind aber gesundheitsgefährdend und nicht harmlos!

Beim Dampfen von elektronischen Inhalationsprodukten können Carbonylverbindungen wie Formaldehy und Acetaldehyd entstehen, die als krebserregend gelten. Außerdem enthalten die Dämpfe von E-Zigaretten und E-Shishas feine und ultrafeine Partikel, die die Lunge chronisch schädigen können. Besonders schädlich wirken sie in der Wachstumsphase und beeinträchtigen die Lungenentwicklung von Kinder und Jugendlichen.

Nicht zuletzt senkt der Gebrauch von E-Zigaretten die Hemmschwelle zum Umstieg auf nikotinhaltige elektronische und herkömmliche Zigaretten. Damit würden die zuletzt guten Erfolge der Tabakprävention zunichte gemacht. Darum ist es gut, diese Regelungslücke zu schließen und die Abgabe- und Konsumverbote für Tabakwaren jetzt auf E-Zigaretten und E-Shishas auszuweiten.

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