Auch mehr als 100 Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag ist die Chancengleichheit von Männern und Frauen nicht erreicht. Immer noch gibt es viele Anreize, die Rollen in Beruf und Familie traditionell zu verteilen. Das hat Folgen für den gesamten Lebensverlauf von Frauen und Männern.
Auch wenn Frauen immer häufiger in Vollzeit berufstätig sind, bleiben große Unterschiede in der Bezahlung. Frauen erhalten nach wie vor durchschnittlich 22 Prozent weniger Lohn als Männer. Der Großteil der im Niedriglohn Beschäftigten sind Frauen und viele Frauen stecken in der Teilzeit- und Minijobfalle fest. Der Karrieresprung bleibt für die meisten Frauen oft nur ein frommer Wunsch, weil der Kollege nach der Familienpause längst im Chefsessel sitzt. Und letztlich bleibt am Ende eines Frauen-Erwerbslebens im Schnitt nur die Hälfte einer durchschnittlichen Männer-Rente.
Deshalb betont Ulrike Bahr: „Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich stark für Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt: mit einem Entgeltgleichheitsgesetz, das hilft geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung aufzudecken und zu beseitigen. Wir werden den hoch qualifizierten Frauen in der Wirtschaft zu ihrem Recht verhelfen, endlich auch in Toppositionen aufzusteigen: mit einer 30%-Quote für Aufsichtsräte von börsennotierten oder voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen. Mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn werden wir automatisch viele Berufe aufwerten, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden.“
Erst wenn die Ausgangsbedingungen im Beruf für Frauen die gleichen sind wie für Männer und wenn Arbeit gerecht bezahlt wird, erst dann können Frauen und Männer frei über die Aufgabenverteilung entscheiden.