„In Würde leben, in Würde sterben“

15. Juli 2015

Mehr als 100 Bürger und Bürgerinnen der Stadt Augsburg, sowie Interessierte und Experten aus Politik und Praxis besuchten am Dienstag, den 14.07.15, die Diskussionsveranstaltung „In Würde leben, in Würde sterben“ in der Augsburger Stadtbücherei.

Der Bundestag führte bereits im November 2014 eine große Orientierungsdebatte zum Thema „Sterben in Würde“. Als Ergebnis dieser Debatte einigten sich die Bundestagsfraktionen auf zwei Gesetzesvorhaben: ein neues Hospiz- und Palliativgesetz und die Neuregelung der Sterbehilfe. Die Abstimmung dieser beiden Gesetze soll bereits im Herbst dieses Jahres erfolgen. Die Besonderheit hierbei wird sein, dass der Fraktionszwang aufgehoben wird und die Bundestagsabgeordneten nach ihrem persönlichen Gewissen frei entscheiden dürfen.

Da eine solche Gewissensentscheidung nicht einfach zu treffen ist, hat sich die Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr entschlossen, eine öffentliche Diskussionsveranstaltung mit Gästen aus Politik und Praxis sowie mit den Bürger und Bürgerinnen aus ihrem Wahlkreis zu führen. Für die Podiumsdiskussion hatte Ulrike Bahr ihre Fraktionskollegin Kerstin Griese, MdB, den Palliativarzt Dr. med. Josef Fischer sowie die Leiterin der Hospizgruppe Albatros in Augsburg Renate Flach eingeladen.

Im Zentrum der Veranstaltung stand die Debatte, um die vier Gruppenanträge zur Sterbehilfe. In einem 30-minütigen Vortrag, erläuterte die Abgeordnete Kerstin Griese ausführlich die aktuelle Rechtslage zur Sterbehilfe und die zur Abstimmung stehenden Gruppenanträge. Hierbei stützte sie sich vor allem auf den Gruppenantrag „Brand/Griese“, an welchen sie selbst intensiv mitwirkt. Der Schwerpunkt dieses Antrags liegt auf dem Verbot der geschäftsmäßigen, d.h. auf Wiederholung angelegten, Beihilfe zum Suizid. Dies hätte zur Folge, dass Sterbehilfevereine, wie z.B. Sterbehilfe Deutschland e.V., keine Suizidbeihilfen mehr anbieten dürften. Herr Dr. med. Fischer und Frau Flach bereicherten die sehr konstruktiv geführte Diskussion mit ihrem großen Fachwissen aus der Praxis und ihren persönlichen Erfahrungen mit Schwerstkranken und sterbenden Menschen. Beide konnten bestätigen, dass ein Suizidwunsch am Lebensende sehr selten geäußert wird. Außerdem betonten sie, dass durch Beratung und Aufklärung über andere Möglichkeiten am Lebensende sowie menschliche Zuwendung und hospizliche Begleitung der Suizidwunsch eines Menschens meist flüchtig wird.

„Die Stärkung und der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung liegen mir besonders am Herzen“, betonte Ulrike Bahr, MdB, bereits zu Beginn der Diskussion sehr deutlich, „Mir ist es wichtig, dass die Debatte zur Sterbehilfe im Zusammenhang mit den Neuregelungen des geplanten Hospiz- und Palliativgesetzes geführt wird. Die Beihilfe zur Selbsttötung darf unter keinen Umständen zu einem Geschäft in unserer Gesellschaft werden, sondern sollte nur in wenigen individuellen Fällen zur Diskussion stehen“.

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