Etwa 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Familien auf, in denen ein Elternteil (zeitweise) mit psychischen Erkrankungen oder Sucht belastet ist. Wenn sie nicht frühzeitig Hilfe und Unterstützung bekommen, haben sie ein hohes eigenes Erkrankungsrisiko und tragen oft viel zu viel Verantwortung.
Nach einem Beschluss des Bundestags hatte 2019 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe 19 Empfehlungen erarbeitet, wie diese Kinder aus der Jugendhilfe und über das Gesundheitswesen wirkungsvoll unterstützt werden können. In der letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien haben sich Familienausschuss und Gesundheitsausschuss nun gemeinsam berichten lassen, wie weit wir mit der Umsetzung der Empfehlungen gekommen sind.
Da gibt es Licht und Schatten. Zwar wurden 2021 gesetzliche Regelungen verabschiedet und Projekte gestartet. So haben wir mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz einen anlasslosen und elternunabhängigen Anspruch auf Beratung für Kinder und Jugendliche eingeführt und die Hilfen für Familien in Notsituationen auf die Bedürfnisse von Familien angepasst, in denen ein Elternteil psychisch krank ist und immer wieder Krisen durchlebt. Diese Maßnahmen müssen aber umgesetzt, in die Fläche gebracht und evaluiert werden. Außerdem fehlt weiterhin ein zentrales Puzzleteil, nämlich ein verbindlicher Handlungsrahmen für sozialgesetzbuchübergreifende kommunale Gesamtkonzepte.
Gerade bei psychischen Erkrankungen muss nicht nur der/ die Kranke, sondern die gesamte Familie in den Blick genommen werden. Dafür gibt es noch viel zu wenig Finanzierungsmöglichkeiten. Auch (Online-)Beratung oder Gruppenangebote sind zwar möglich, aber nicht annähernd flächendeckend vorhanden und auch nicht ausreichend finanziert. Der Appell an die Politik war unüberhörbar: Hier bleibt noch viel zu tun!