Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Die geplanten Neuerungen orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie werden die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der rund zehn Millionen Menschen mit einer Behinderung in Deutschland weiter voranbringen.
SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr erklärt hierzu: „Ich freue mich, dass durch die Gesetzesreform endlich klar gestellt wird: Behinderungen sind vielfach nicht Teil einer Person, sondern entstehen oft erst durch Barrieren in der Umwelt. Darum will das neue Gesetz bauliche und kommunikative Barrieren innerhalb der Bundesverwaltung beseitigen.“
Das neue Behindertengleichstellungsgesetz stärkt die Vielfalt der Kommunikationsformen gestärkt, die Menschen mit Behinderungen nutzen. „So gibt es jetzt einen Rechtsanspruch auf ‚Leichte Sprache‘ und verständliche Information, der insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten zugutekommt“, betont Ulrike Bahr.
Barrieren im baulichen Bereich sollen zukünftig nicht nur beim Neubau vermieden, sondern auch in Bestandsbauten angegangen werden. Dabei wird eine neu einzurichtende „Bundesfachstelle für Barrierefreiheit“ die Verwaltung, die Wirtschaft und die Zivilgesellschaft bei Fragen zum Ab-bau von Barrieren beraten und unterstützen.
Künftig erkennt das Gesetz die besondere Situation einer Benachteiligung aus mehreren Gründen an, wie beispielsweise Behinderung und Geschlecht, an. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, die oft mehrfache Diskriminierung erfahren, profitieren davon.
Über die Wirksamkeit des Gesetzes wacht künftig eine Schlichtungsstelle bei der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung. Dort können Menschen mit Behinderungen ihre Rechte niederschwellig und zunächst außergerichtlich einfordern. Ulrike Bahr ist sich sicher: „Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention konstruktiv am parlamentarischen Verfahren beteiligen.“