Erklärung zur Abstimmung zum Familiennachzug im Deutschen Bundestag am 1.2.2018

02. Februar 2018

Mit der Neuregelung des Familiennachzuges soll die Aussetzung bis zum 31. Juli 2018 befristet verlängert werden. Zugleich sieht die Regelung gemäß einer Neureglung von § 104 Abs. 13 vor, dass ab dem 1. August 2018 aus humanitären Gründen im Umfang von monatlich bis zu 1000 Personen, ergänzt um eine Härtefallregelung, der Familiennachzug für Angehörige von subsidiär Schutzberechtigten ermöglicht werden kann.

Dabei wird explizit erklärt, dass der bisher gesetzlich geltende (und nur ausgesetzte) Anspruch auf Familiennachzug „nicht existiert“ bzw. abgeschafft wird. Die „Kann-Regelung“ lässt hinsichtlich der monatlichen Kontingente von je 1000 Personen im Unklaren, wie und damit auch wann ein Zuzug erfolgen wird, weil für „Nähere(s)“ auf ein „noch zu erlassendes Bundesgesetz“ verwiesen wird. Von heute aus gesehen ist allerdings unklar, mit welchen Mehrheiten und Einigungsinhalten es zustande kommen wird. Ein Ausbleiben eines solchen Gesetzes stellt die Umsetzung des Nachzuges aus den monatlichen Kontingenten in Frage. Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass die vorliegende Neuregelung – mit Ausnahme von Härtefällen – zu einer gänzlichen Abschaffung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten führen kann.

Ein Unterbinden von Familiennachzug widerspricht ethischen Grundprinzipien und konterkariert das Streben nach Integration und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Bereits die nun auslaufende befristete Aussetzung des Familiennachzugs vom März 2016 war ein von der SPD nur mit großen Vorbehalten und eingeschränkt mitgetragener Kompromiss, dessen Voraussetzungen sich im Nachhinein teilweise als nicht stimmig erwiesen. So handelte es sich um deutlich mehr betroffene Personen, als von Seiten des Bundesinnenministeriums damals unterstellt.

Als Familienpolitikerin hatte ich mich bereits bei der namentlichen Abstimmung 2016 zum Asylpaket II entschieden, dass ich den ausgehandelten Kompromiss gegen die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte nicht mittragen möchte. Die CDU/CSU-Fraktion ist bis heute eine Erklärung schuldig geblieben, aus welchem Grund sie (nachdem die Anzahl an Schutzsuchenden deutlich zurückgegangen ist) eine Verlängerung der Aussetzung für nötig befindet, während ihr doch vor zwei Jahren, als die Anzahl der Schutzsuchenden deutlich höher lag, eine Aussetzung von zwei Jahren als ausreichend erschien.

Aus den genannten Gründen konnte ich den betreffenden Neuregelungen nicht zustimmen.

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