Entschließungsanträge zu CETA und TTIP

25. September 2014

Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben heute im Bundestag mehrere Entschließungsanträge gegen die Handelsabkommen CETA und TTIP vorgelegt, über die namentlich abgestimmt wurde. Dabei wird nicht über die Abkommen selbst abgestimmt. Stattdessen versuchen die Oppositionsfraktionen, die SPD mit Zitaten aus dem Beschluss des Parteikonvents vorzuführen. Darum habe ich gegen diese Anträge gestimmt.

Ich unterstütze den Beschluss des Parteikonvents vom 20.September 2014 zu den Anforderungen an die Verhandlungen über CETA und TTIP uneingeschränkt.

Sigmar Gabriel als Bundeswirtschaftsminister hat sich in den letzten Monaten für mehr Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft an den komplexen Fragen des internationalen Freihandels stark gemacht. Neben den Chancen des Freihandels dürfen die Gefahren solcher Abkommen nicht übersehen werden. Vor allem dürfen sie nicht dazu genutzt werden, demokratische Grundprinzipien außer Kraft zu setzen.

Ich vertrete die Auffassung, dass der Deutsche Bundestag über die Freihandelsabkommen CETA und TTIP abstimmen muss. Eine Zustimmung ist davon abhängig, ob die "Roten Linien", die der Parteikonventsbeschluss definiert, eingehalten werden. Dazu zählt vor allem ein hohes Niveau von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz. Internationale Übereinkünfte und Normen, wie vor allem ein den ILO-Kernarbeitsnormen entsprechendes Kapitel müssen Eingang in den Text finden. Bewährte deutsche und europäische Standards dürfen in einem Abkommen nicht abgesenkt werden.

Wichtig ist für mich auch die Kritik an Investor-Staats-Schiedsverfahren. Zwischen Staaten mit entwickelten Rechtssystemen halte ich externe Schiedsgerichte grundsätzlich für entbehrlich und sehe darin sogar die Gefahr, dass diese demokratische Strukturen unterlaufen.

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