Der Bundestag hat heute (Freitag) in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Mütter und Väter können künftig den Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander kombinieren.Außerdem wird die Elternzeit flexibler gestaltet. Das neue Gesetz tritt zum 1.Januar 2015 in Kraft und gilt für Kinder, die ab dem 1.Juli 2015 geboren werden.
"Das ist ein wichtiger Schritt zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zu einer partnerschaftlichen Teilung von Erwerbs- und Familienarbeit", freut sich Ulrike Bahr. Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes schnell wieder in Teilzeit arbeiten und Familie und Beruf partnerschaftlich vereinbaren wollen, profitieren von der Neuregelung. Der Bedarf besteht: Laut einer Allensbach-Umfrage befürworten zwei Drittel aller Eltern mit Kindern unter 3 Jahren die neuen Regelungen.
Momentan erhalten Mütter und Väter Elterngeld für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes. Steigen sie schon während dieser Monate in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie bislang dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.Damit lohnt sich für die Eltern nun auch der frühere Wiedereinstieg in den Job.
Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus.
Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen. Dabei stehen die "Partnermonate" nicht nur Müttern und Vätern zu, die ein alleiniges Sorgerecht haben, sondern auch alleinerziehenden Elternteilen mit gemeinsamem Sorgerecht. Im Familienausschuss hatte sich die SPD-Fraktion für diese Abänderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung stark gemacht. „Damit erkennen wir Ein-Eltern-Familien als das an, was sie sind: eine Familienform, die zu den Leistungsträgern in unserer Gesellschaft gehört“, sagte der familienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sönke Rix.
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig kann man zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes bis zu 24 Monate pausieren. Bislang war das nur für 12 Monate möglich.
Für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten wird das Gesetz klar gestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die der Gesetzgeber ursprünglich beabsichtigt hatte. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch pro Geburt und erhalten den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung soll zum 01. Januar 2015 in Kraft treten. Für das Elterngeld stehen pro Jahr rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung.