Nur in Berlin und Hamburg steigen die Mieten noch stärker als in Augsburg, so das Fazit einer Studie, die die Augsburger Allgemeine im März veröffentlichte. Jetzt hat sich die Große Koalition auf eine konkrete Ausgestaltung der Mietpreisbremse geeinigt, so dass die Neuregelung im kommenden Jahr in Kraft treten kann.
Gerade in den urbanen Ballungsräumen wächst die Sorge der Menschen um bezahlbaren Wohnraum. Heiko Maas, Bundesminister für den Verbraucherschutz stellt sich mit seinem Entwurf zur Mietpreisbremse nun auf die Seite der Mieter. Die Augsburger SPD-Bundestagsabgeordnete, Ulrike Bahr, zeigt sich darüber sehr erleichtert: „Mietsteigerungen von über 30% sind bei Wiedervermietungen inzwischen keine Seltenheit mehr. Augsburg ist hiervon in besonderem Maße betroffen. Daher war es höchste Zeit, dass die Politik hier gegen etwas unternimmt. Darauf haben wir bereits bei den Koalitionsverhandlungen gedrängt.“
Ab dem kommenden Jahr darf die Miete bei Wiedervermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt allerdings nur in Gebieten, die die Länder als Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen. „Das heißt für Augsburg: Sobald die Mietpreisbremse in Kraft tritt, steht die bayerischen Staatsregierung in der Verantwortung, eine entsprechende Rechtsordnung zu erlassen, um der Mietpreisexplosion Einhalt zu gebieten“, so die Bundestagsabgeordnete.
Zu dem freut sich Ulrike Bahr darüber, dass Maklergebühren für die Verbraucher in der Regel bald der Vergangenheit angehören. „Für Maklerverträge gilt künftig: Wer bestellt, der bezahlt auch! Das ist meist der Vermieter, in dessen Interesse der Makler in der Regel tätig geworden ist.“