Die Mindestausbildungsvergütung kommt!

23. Mai 2019

Die SPD hat die Mindestausbildungsvergütung im Koalitionsvertrag durchgesetzt. Und es war ein hartes Ringen mit dem Koalitionspartner, ob sie dann tatsächlich auch kommen würde. Für uns steht fest: Auszubildende sind die Zukunft der Betriebe in unserem Land. Sie lernen und packen mit an. Ihre Leistung verdient Respekt und eine ordentliche Bezahlung. Daher ist die Freude umso größer, dass das Kabinett nun die Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 515 Euro im 1. Ausbildungsjahr beschlossen hat.

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten ist die Jugendarbeitslosigkeit bei uns auf einem sehr niedrigen Stand. Ein der Grund dafür ist unser duales Ausbildungssystem, was im Laufe der Zeit ein Aushängeschild für Deutschland geworden ist. Das ist gut, es geht aber noch besser! Wir reden momentan viel über den Fachkräftemangel. Auszubildende helfen ganz konkret diese Lücke zu schließen – leider zu ganz unterschiedlichen Konditionen. Bisher ist im §17 des Berufsbildungsgesetzes nur geregelt: „Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren“. Das führt in der Realität zu unterschiedlichen Bezahlungen - je nach Branche. Die einen bekommen mehr, die anderen weniger. Und ganze Branchen finden dementsprechend keine Interessenten mehr für eine Ausbildung.

Wir von der SPD verstehen das, denn für uns ist klar: Wer eine Ausbildung macht, muss sich darauf verlassen können, dass der Lebensunterhalt während dieser Zeit ordentlich abgesichert ist.

Daher haben wir durchgesetzt, dass die Mindestausbildungsvergütung kommt! Ab 2020 wird sie im 1. Ausbildungsjahr 515 Euro betragen – und damit über den Bedarfssätzen des Schüler-BAföG liegen. Im 3. Ausbildungsjahr gibt es dann 695 Euro als untere Mindestgrenze.

Pro Jahr soll die Mindestausbildungsvergütung dann steigen. Im Jahr 2023 gibt es im 1. Ausbildungsjahr schon 620 Euro und 837 Euro im 3. Lehrjahr.

Generell sollen aber weiterhin die bereits ausgehandelten Tarifverträgen Vorrang haben - die Mindestausbildungsvergütung sichert nur die untere Lohngrenze ab. Damit können auch nur die tarifgebundenen Ausbildungsbetriebe weniger zahlen, als die Mindestausbildungsvergütung vorgibt. Aber auch sie sollen bis 2024 an die gesetzliche Mindestvergütung herangeführt werden.

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