Das Rentenpaket kommt

20. Mai 2014

Gestern haben die Koalitionsparteien sich abschließend über wichtige Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung geeinigt. Zentrale Bausteine sind die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren, die "Mütterrente" und wichtige Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente.

Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ("Rente ab 63")
Versicherte, die 45 oder mehr Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können ab dem 1. Juli 2014 abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente gehen. Dieses Alter steigt parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze bis 2029 auf 65 Jahre an.

  • Kürzere Zeiten von Arbeitslosigkeit, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde, werden bei der Ermittlung der Beitragsjahre berücksichtigt.
  • "Rollierender Stichtag": Zeiten des Arbeitslosengeld-I-Bezugs werden nicht mitgerechnet, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Renteneintritt liegen. Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers arbeitslos wurde. Wer schon mit 61 Jahren die 45 Beitragsjahre beisammen hat, wird von der Stichtagsregelung gar nicht betroffen.
  • Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung werden berücksichtigt, wenn innerhalb der 45 Beitragsjahre mindestens 18 Jahre lang Pflichtbeiträge geleistet wurden. Foto Rentenpaket Mütterrente
    Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden ab 1. Juli stärker berücksichtigt. Nach den momentan geltenden Rentenwerten steigt die monatliche Bruttorente im Westen für jedes Kind um 28,61€, im Osten um 26,39€. Die Mütterrente muss nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend zum 1.Juli 2014, sobald die Rentenversicherung die Renten neu berechnet hat.

Verbesserte Erwerbsminderungsrente
Wer wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten kann, erhält ab dem 1. Juli 2014 eine bessere Rente:

  • Die Zurechnungszeit wird um zwei Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis 62 (statt bisher bis 60) weiter gearbeitet hätten.
  • Die letzten vier Jahre des Einkommens vor Eintritt der Erwerbsminderung können aus der Berechnung des Durchschnittsverdienstes herausfallen, wenn sie den Anspruch mindern. Das ist für alle diejenigen günstiger, die über Jahre hinweg schrittweise ihre Arbeitszeit und ihren Verdienst reduzieren mussten.
  • Parallel dazu wird das Reha-Budget, die Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation Versicherter, um rund 100 Mio. Euro erhöht.

Renteneintritt flexibler gestalten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter im gleichen Betrieb tätig sein werden. Die Arbeitsbedingungen und die Sozialversicherungsbeiträge ändern sich nicht.

In einer Arbeitsgruppe möchten SPD und Union ausloten, wie insgesamt der Übergang vom Berufsleben in die Rente flexibler gestaltet werden kann.

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