Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – Ulrike Bahr hoch erfreut: Alle drei Projekte im Augsburger Raum kommen!

16. März 2016

Die Augsburger SPD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Bahr freut sich, dass drei Projekte im Augsburger Raum im vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind - sowohl der Ausbau der Bahnstrecke zwischen Ulm und Augsburg, als auch die Ortsumfahrung Diedorf und die Osttangente um Königsbrunn.

„Mit der guten Bewertung der drei Projekte im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Ich werde mich im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass wir die entsprechenden Ausbaugesetze noch in diesem Jahr verabschieden können. Wenn es uns gelingt, schnell Baurecht herzustellen und die Finanzierung sicherzustellen, rückt der Baubeginn für die Projekte in greifbare Nähe“, so Bahr. Und weiter: „Die hohe Priorisierung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in unserer Region. Ich möchte allen danken, die sich mit mir dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht“.

Ortsumfahrung Diedorf

„Ich freue mich besonders für die Bürgerinnen und Bürger in Diedorf, die sich jahrelang kontinuierlich für die Entlastung von Diedorf eingesetzt haben und mir viele Briefe geschrieben haben. Jetzt sind wir einen großen Schritt weiter“, so Ulrike Bahr. Bereits nächste Woche trifft sich Ulrike Bahr mit dem Diedorfer Bürgermeister Peter Högg, um die jetzt notwendigen Schritte zu besprechen.

Ertüchtigung 3. Gleis auf der Bahnstrecke zwischen Ulm und Augsburg

„Die Bahnstrecke zwischen Ulm und Augsburg bekommt ein drittes Gleis. Das ist eine gute Entscheidung. Bei den Bahnhöfen ist jahrelang nichts unternommen worden, weil niemand wusste, wie es weiter geht, so dass es zu einem großen Investitionsstau gekommen ist. Themen wie die Barrierefreiheit für Alte und Beeinträchtigte oder Schulwegsicherheit für Kinder und Jugendliche können im Zuge der geplanten Baumaßnahmen bald angegangen werden.“

Osttangente um Königsbrunn

„Die Osttangente um Königsbrunn wird die Gemeinden im Osten von Augsburg deutlich entlasten. Ich weiß, dass es für den Verlauf im vierten Abschnitt um Königsbrunn Bedenken gibt. Diese nehme ich ernst und werde mich noch in diesem Monat auf einem Vor-Ort-Termin mit allen Beteiligten treffen, um über das Projekt zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu finden.“

Ein Novum in der Geschichte der Bundesverkehrswegeplanung ist die Öffentlichkeitsbeteiligung auf Bundesebene. Diese hatte die SPD in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Das BMVI wird diese Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 21. März bis zum 2. Mai auf der Internetseite www.bvwp2030.de durchführen. Der Bundesverkehrsminister steht nun in der Pflicht, die mit einem solchen Verfahren angestrebten hohen Standards bei der Beteiligung auch tatsächlich einzulösen.

Hintergrund: Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

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