Nach fast 65 Jahren wird das Mutterschutzgesetz generalüberholt: Künftig fallen auch Schülerinnen und Studentinnen unter die Mutterschutzregelungen. Frauen, die ein behindertes Kind zur Welt bringen, erhalten längere Schutzfristen (12 statt 8 Wochen). Schwangere und Mütter bekommen mehr Mitspracherechte bei der Gestaltung der Arbeitszeit.
Gestern hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig das neue Gesetz im Bundestag vorgestellt. Im Anschluss wird es in den Ausschüssen diskutiert und vermutlich im Herbst verabschiedet.
Ziel der neuen Regelung ist für Ulrike Bahr, einen besser verständlichen, einheitlichen und trotzdem flexiblen Schutz für Schwangere und Stillende zu gewährleisten. Darum werden die Regelungen zur Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit künftig branchenübergreifend geregelt. Arbeitsplätze sollen frühzeitig im Vorfeld auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung für Schwangere begutachtet werden. Und Schwangere und Stillende werden künftig aktiv einbezogen in die Ausgestaltung ihres Arbeitsplatzes.