Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf!

16. Oktober 2014

Mit dem gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts ist nun der Weg frei für bessere Regelungen, die Pflege von Familienangehörigen und die eigene Berufstätigkeit miteinander in Einklang zu bringen. Das bisherige Gesetz zur Pflegezeit und Familienpflegezeit ist kaum in Anspruch genommen worden.

Der Gesetzentwurf hat drei zentrale Neuerungen:

  • erstens einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung zur häuslichen Pflege eines nahen Angehörigen bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Stunden,
  • zweitens den Anspruch auf ein zinsloses Darlehen für Beschäftigte, die für maximal sechs Monate ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder reduzieren und
  • drittens eine neue Lohnersatzleistung für kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage), wenn Angehörige Pflege organisieren müssen.

Arbeitnehmer*innen können sich insgesamt für 24 Monate frei stellen lassen. Der Kreis der pflegebedürftigen nahen Angehörigen ist dabei weit gefasst: Entsprechend der Lebenswirklichkeit sollen auch Stiefeltern, Schwägerinnen und Schwager und Lebenspartner einbezogen werden.

In Deutschland leben zur Zeit rund 2,6 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden 1,85 Millionen ambulant versorgt. Bei zwei von drei dieser ambulant versorgten Pflegebedürftigen übernehmen Angehörige die Pflege.

"Wer seine Eltern, Schwiegereltern, Partner oder behinderten Kinder pflegt, hat Anspruch auf Unterstützung und Solidarität. Mit dem neuen Gesetz möchten wir helfen, die Doppelbelastung von Beruf und Pflege etwas zu entschärfen und den Pflegenden Freiräume zu schaffen", betont Ulrike Bahr, Mitglied im Familienausschuss des Deutschen Bundestags.

Die Neuregelung wird demnächst im Parlament beraten und soll zu Beginn des Jahres 2015 in Kraft treten.

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