Ausbau der Kindertagesbetreuung

04. Dezember 2014

Der Bund wird die Städte und Gemeinden weiterhin beim Ausbau der Kindertagesbetreuung tatkräftig unterstützen. Am 4. Dezember 2014 beschloss der Bundestag einen Gesetzentwurf der Regierung, der die Kommunen bis 2017 jährlich um 1 Milliarde Euro entlastet.

Die Große Koalition hat beschlossen, auch die Länder bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zu unterstützen. Deshalb wird der Bund in dieser Wahlperiode die Länder um 6 Milliarden Euro entlasten. Ein Teil dieser Entlastung wird durch den Gesetzentwurf festgelegt. Der Bund wird das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro aufstocken. Dadurch wird ein drittes Investitionsprogramm von 2015 bis 2018 für den Kita-Ausbau ermöglicht.

2017 und 2018 verzichtet der Bund zudem zugunsten der Länder jährlich auf 100 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer. Damit erhöht der Bund seine Beteiligung an den Betriebskosten der Kinderbetreuung, das soll u. a. der Sprachförderung zugutekommen.

Im Rahmen des Kita-Ausbaus sind Investitionsmaßnahmen förderfähig, die seit April 2014 begonnen wurden und neue Betreuungsplätze schaffen sowie Plätze erhalten, die ohne Erhaltungsmaßnahmen verloren gehen würden. Des Weiteren sollen insbesondere Maßnahmen unterstützt werden, die der gesundheitlichen Versorgung, der Inklusion von Kindern mit Behinderung und der ganztägigen Betreuung dienen. Dazu gehört z. B. die Einrichtung von Küchen und Verpflegungsräumen.

"Mit einer guten Betreuung für die Kleinsten nutzen wir konsequent Bildungschancen und erleichtern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf", so Bahr.

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