Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare

22. Mai 2014

Der Bundestag entscheidet heute abschließend über die Möglichkeiten gleichgeschlechtlicher Paare, Kinder zu adoptieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung den Gesetzgeber aufgefordert, die Sukzessivadoption zu ermöglichen: ein Kind, das von einem Partner adoptiert wurde, kann anschließend auch vom anderen Partner adoptiert werden.

Das geht nicht weit genug. Die vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften in allen Rechtsbereichen ist seit langem ein Anliegen der SPD. Ulrike Bahr gab darum bei der Abstimmung eine Erklärung zu Protokoll: „Zur Gleichstellung gehört für mich selbstverständlich auch das volle Adoptionsrecht für lesbische und schwule Paare. Damit wird auch die soziale und rechtliche Situation von Kindern in Regenbogenfamilien gestärkt. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl von geeigneten Adoptiveltern ist für mich das Kindeswohl und nicht das Geschlecht der Eltern. Für ein Kind ist nicht die sexuelle Orientierung der Eltern entscheidend, sondern eine stabile und liebevolle Bindung zu seinen engsten Bezugspersonen. Diese Geborgenheit, Solidarität und Fürsorge finden Kinder in unterschiedlichen Familienkonstellationen.“

In der momentanen Regierungskonstellation gibt es aber keine parlamentarische Mehrheit für ein einheitliches Adoptionsrecht für hetero- und homosexuelle Paare. Die Koalition hat sich auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten verständigt. Die Einigung über die Sukzessivadoption ist ein erstes wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur vollständigen Gleichstellung.

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