Bereits zum zehnten Mal kamen am 2. November über 200 Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Bundestagsfraktion und der Werkstatträte aus dem ganzen Bundesgebiet zusammen, um miteinander über die künftigen Vorhaben der großen Koalition zur Verbesserung der Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen ins Gespräch zu kommen. Im Vordergrund standen die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes sowie die Stärkung der Rechte der Werkstatträte.
Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt gilt noch immer als eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Im Rahmen der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes haben wir uns deshalb vorgenommen, die Übergänge zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen und dem ersten Arbeitsmarkt zu flexibilisieren. Auch die Schaffung eines unbürokratischen Rückkehrrechtes in die Werkstatt für behinderte Menschen ist in diesem Zusammenhang geplant.
Neben den Werkstätten für behinderte Menschen werden jedoch weitere Angebote zur Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt benötigt. In einem ersten Schritt werden wir deshalb die Integrationsbetriebe in den nächsten drei Jahren mit 150 Millionen Euro zusätzlich unterstützen und so den Ausbau der Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt weiter vorantreiben.
In den Werkstätten selbst sollen die Rechte der Beschäftigten mittels einer Änderung der Werkstättenmitwirkungsverordnung gestärkt werden. Dies geschieht, indem die Werkstatträte zukünftig auch Mitbestimmungsrechte erhalten. Dabei wird man die die Anzahl der Werkstatträte von maximal sieben auf maximal dreizehn erhöhen, bessere Freistellungsmöglichkeiten schaffen und Frauenbeauftragte implementieren.