Wir machen mehr für sozialen Wohnungsbau und ÖPNV

21. März 2019

Die Grundgesetzänderung zum Kooperationsverbot betrifft nicht nur den Bildungsbereich: So kann der Bund den Ländern künftig dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung wird im Grundgesetz gestrichen. Auch in den schienengebundenen Nahverkehr kann der Bund künftig unbefristet und ungedeckelt investieren. Damit können die Kommunen etwa U- und Straßenbahnen ausbauen und modernisieren. Zusammengenommen ermöglichen die Grundgesetzänderungen ein starkes und soziales Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes: in Schulen, Kitas, Köpfe, bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Personennahverkehr und gleichwertige Lebensverhältnisse.

Die SPD hat mit der Einführung des neuen Artikels 104d GG durchgesetzt, dass die Bundesregierung verlässlich in den sozialen Wohnungsbau investieren kann. Die bestehende Befristung der Fördermöglichkeit des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund bis 2020 wird aufgehoben. Wir haben dafür für das Jahr 2019 nochmals 500 Mio. Euro zusätzlich, über den Koalitionsvertrag hinaus, zur Verfügung gestellt. Damit erhalten die Länder in dieser Legislaturperiode 5 Milliarden Euro. So wird mehr sozialer Wohnraum geschaffen und durch ein besseres Angebot auf dem Wohnungsmarkt der Druck auf die Mietpreise gemindert.

Die Förderung des ÖPNV ist eine wichtige Aufgabe, um Mobilität in allen Regionen Deutschlands sicherzustellen und durch individuellen Autoverkehr entstehende Umweltbelastungen zu verringern. Die bestehende Befristung und Deckelung der Investitionen bis 2025 wird in Artikel 125c GG gestrichen, so dass der Bund auch hier dauerhaft und mit mehr Mitteln als bisher zu einem attraktiven ÖPNV beitragen kann. Für Investitionen in den ÖPNV ist eine Verdreifachung der Mittel von jährlich 333 Mio. Euro auf eine Milliarde Euro vorgesehen.

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